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Nordrhein-Westfalen setzt Empfehlung der STIKO um

Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung.

  • Pressemitteilung
  • 08.05.2021

Die Impfkampagne in Nordrhein-Westfalen läuft weiter auf Hochtouren. Seit dem 6. Mai 2021 können erste Personengruppen aus der Priorität 3 ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren. Das Interesse daran ist erwartungsgemäß groß.

  • Pressemitteilung
  • 06.12.2016

Die Landesregierung hat einen Gesetzesantrag beschlossen, der soziale und finanzielle Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) garantieren soll. Nordrhein-Westfalen wird jetzt gemeinsam mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ergreifen.

Minister Lienenkämper: Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu sichern und zu stärken

Im internationalen Vergleich fällt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung immer weiter zurück. Seit mehreren Jahren liegen bereits konkrete Reformvorschläge aus den Ländern für eine umfassende Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts vor, die Körperschaften und Personenunternehmen gleichermaßen entlasten müssen.

53 ausreisepflichtige Personen wurden heute im Rahmen einer Chartermaßnahme aus Frankfurt nach Georgien abgeschoben, davon 52 Personen aus Nordrhein-Westfalen. Insgesamt befanden sich darunter 42 Ausreisepflichtige aus den beiden Landesunterbringungseinrichtungen in Oerlinghausen und Ibbenbüren, die im Rahmen einer Schwerpunktmaßnahme von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld mit Unterstützung der Landespolizei Nordrhein-Westfalen zurückgeführt wurden.

Telefonische Beratungsstelle für Kita-Leitungen, Träger und Kindertagespflegepersonen bis zum 21. Mai verlängert und Angebot erweitert

Um für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land Ende Mai 2020 eine telefonische Beratungsstelle für alle Kita-Leitungen, Träger und Kindertagespflegepersonen in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die Hotline wird nun bis zum 21. Mai 2021 verlängert

Ab Samstag: Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel / Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte / Kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen unter 3G auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um.

Kabinett beschließt Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung / Verlängerung bis 11. August

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Sonntag (12. Juli 2020) Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung beschlossen und sie bis zum 11. August 2020 verlängert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird zeitnah die entsprechenden Verordnungen erlassen.

Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von maximal zwei Personen / Bei Nichteinhaltung: Geldbußen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich / Ministerpräsident Laschet: Wir überwachen nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab 9. Juli 2021 und bis einstweilen 5. August

Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli 2021, an. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, erforderlicher Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.