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Land setzt gemeinsame Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April um / Abstimmung zum weiteren Vorgehen im Rahmen des 2. Kommunal-Videogipfels

Ab Beginn der kommenden Woche ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.

Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst: Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten.

Mund-Nasenschutz ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer eine Selbstverständlichkeit. Das ist das Ergebnis der aktuellen Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS).

Verkehrsminister Wüst: „Ich freue mich, dass die Fahrgäste achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und die medizinischen Masken tragen. Herzlichen Dank an alle."

Ministerin Heinen-Esser: Ich appelliere an alle Besucherinnen und Besucher, wiedergewonnene Freiheiten nicht durch Missachtung der Hygiene- und Abstandsregeln aufs Spiel zu setzen

Ab der kommenden Woche können Zoologische Gärten und Tierparks sowie Botanische Gärten, Garten- und Landschaftsparks in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen durch individuelle Sicherheitskonzepte und Maßnahmen die Einhaltung strenger Hygiene-Regeln sicherstellen.

  • Pressemitteilung
  • 01.05.2021
Ministerpräsident Laschet: Ein erster wichtiger Schritt. Weitere rechtliche Entscheidungen für Geimpfte im einheitlichen Vorgehen von Bund und Ländern

Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.