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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Die Geltung der Corona-Notbremse ab Montag, 29. März 2021, wurde durch eine Allgemeinverfügung für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte festgestellt und bekanntgemacht.

Aufgrund der Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt – nach aktueller Lage gilt dies auch für Osterfeuer

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.

Ministerpräsident Laschet: Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen.

Wenn die Corona-Lage es zulässt, sind in der Außengastronomie Bild- und Tonübertragungen grundsätzlich bis 24 Uhr möglich / konkret entscheiden die Kommunen

Sofern es die Corona-Lage zulässt, sind auch zur Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie grundsätzlich bis 24 Uhr möglich. Die rechtliche Grundlage hierzu liefert das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG).