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Gesundheitsminister appelliert gleichzeitig, die AHA+L-Regeln konsequent einzuhalten

Der weitere Rückgang der Infektionszahlen sowohl in den einzelnen Regionen als auch auf Landesebene insgesamt macht es möglich: Nach den Regelungen der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung und dem sogenannten Drei-Stufen-Modell kommt es ab morgen, 11. Juni 2021, in Nordrhein-Westfalen zu weiteren Öffnungsschritten. Vielerorts wird dann sogar ein Besuch der Innengastronomie ohne Test möglich sein.

Coronaschutzverordnung und Test- und Quarantäneverordnung gelten ohne wesentliche Änderungen bis zum 30. Juni 2022 weiter

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um zunächst nur eine Woche bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.

Die Landesregierung setzt die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie erneut konsequent und zügig in Nordrhein-Westfalen um. Sie hat die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen.

Nordrhein-Westfalen legt Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholungswochen auf / Neue Coronaschutzverordnung eröffnet Perspektiven für Kinder und Jugendliche nun auch für Ferienfreizeiten

Familien mit Kindern sind seit Monaten durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie stark belastet. Das Familienministerium möchte daher Familien mit geringfügigem Einkommen mit einem Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholungswochen ein Angebot machen.