Hilfe bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit: Mittel für Kältehilfen mehr als verdoppelt

2. Dezember 2022
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Ab sofort können die über 100 freien Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung erhalten.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ab sofort können die über 100 freien Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung erhalten. Im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ stellt die Landesregierung in diesem Winter insgesamt 850.000 Euro zur Verfügung. Damit wurden die Mittel für die Kältehilfen im Vergleich zu den 400.000 Euro Kältehilfen des letzten Winters mehr als verdoppelt. Es stehen wieder 60.000 Euro für den besonderen Kälteschutz von Mädchen und jungen Frauen zur Verfügung.  

„Nicht über einen Schutzraum und Rückzugsort zu verfügen ist eine der bedrückendsten Formen von Armut – gerade wenn es draußen kalt ist. Im Winter kann dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben – bis hin zum Tod. Deswegen ist es wichtig, Menschen ohne Wohnung und Obdach im Winter verstärkt im Blick zu haben und ihnen in bewährter Weise schnell und unkompliziert zu helfen. Sie sind im Winter auf das Engagement der Initiativen vor Ort angewiesen. Ich freue mich, dass wir die Mittel für die Kältehilfen in diesem Jahr so deutlich aufstocken konnten”, erklärt Minister Laumann.

Mit den Mitteln aus der Kältehilfe können die Träger und Initiativen beispielsweise Schlafsäcke, Decken und Isomatten zum Schutz vor Kälte beschaffen sowie Desinfektions-und Hygienemittel oder haltbare Lebensmittel an wohnungslose- und obdachlose Menschen verteilen. Darüber hinaus ist es möglich, dass das Land zur Sicherstellung von warmen Übernachtungsmöglichkeiten beispielsweise größere beheizte Zelte und die Anmietung von Wärmehallen finanziert.  Um dem besonderen Schutzbedürfnis von obdachlosen Mädchen und jungen Frauen nachzukommen, wird ein Teil dieser Materialien und Schlafsäcke ausschließlich für sie bereitgestellt. 

Koordinator und Ansprechpartner für Rückfragen ist

Andreas Sellner, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel. 0221 / 20 10 248, E-Mail. Andreas.Sellner@caritasnet.de

Zum Hintergrund:
Im Winter 2018/2019 hatte das Land für Kältehilfen erstmals 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bereits im Folgejahr wurden die Mittel auf 200.000 Euro erhöht. Im Frühjahr 2020 wurde ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 Euro zur Versorgung von obdachlosen Menschen während der Coronakrise aufgelegt. Damit wurden sie über die freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit dem Lebensnotwendigsten wie Lebensmitteln, Essensgutscheinen, Hygieneartikeln oder Kleidung versorgt. Im Winter 2021/2022 stellte das Land 400.000 Euro als Kältehilfen zur Verfügung.

Seit dem Haushalt 2018 hat die Landesregierung die Fördermittel zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit von einer Million Euro jährlich auf rund acht Millionen Euro aufgestockt. Durch den zusätzlichen Einsatz von Fördermitten der Europäischen Union werden in diesem Jahr rund 14,4 Millionen Euro für diesen Zweck eingesetzt.

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