Minister Laumann übergibt Förderbescheide in Höhe von insgesamt rund 409 Millionen Euro an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser
Am Dienstag, 3. Dezember 2024, wird Minister Laumann für den ersten Anteil der Förderung Förderbescheide an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser vergeben.
Mit dem Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung wird die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert. Ziel ist es, auch zukünftig eine qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung für die Menschen sicherzustellen. Für die aktuelle Wahlperiode wurde der Förderschwerpunkt auf die Umsetzung des neuen Krankenhausplans gelegt. Insgesamt stellt die Landesregierung hierfür 2,5 Milliarden Euro bereit. Am Dienstag, 3. Dezember 2024, wird Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann für den ersten Anteil dieser Förderung Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser vergeben. Damit werden bauliche Maßnahmen an diesen Krankenhäusern zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans gefördert.
Zur Berichterstattung laden wir Sie herzlich ein:
Zeit: Dienstag, 3. Dezember 2024, 9.30 Uhr
Ort: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser nehmen die Förderbescheide vor Ort entgegen. Die Förderbescheide werden an die folgenden Krankenhäuser vergeben:
- St. Elisabeth-Hospital in Beckum
- St. Marien-Hospital in Lüdinghausen
- Evangelisches Krankenhaus in Mettmann
- Städtisches Klinikum Solingen
- Tagesklinik Walstedde in Drensteinfurt
- Klinikum Gütersloh
- Kliniken der Stadt Köln
- Johanniter Krankenhaus in Bonn
Weitere Informationen zu dem Termin erhalten Sie bei der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Telefon 0211 855-3118, E-Mail: presse@mags.nrw.de. Es wird um Anmeldung per Mail an presse@mags.nrw.de bis zum 2. Dezember 2024 um 17.00 Uhr gebeten.
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