Freifunk-Förderung
Informationen zur finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung
So fördert die Landesregierung digitales bürgerschaftliches Engagement.

Warum unterstützt die Landesregierung Freifunk?
Die Landesregierung fördert digitales bürgerschaftliches Engagement. In Freifunk-Initiativen arbeiten Ehrenamtliche daran mit, WLAN-Bürgernetze in Nordrhein-Westfalen einzurichten. In praktischen Projekten vermitteln sie zudem Medien- und Technikkompetenz: Neue Freiwillige bauen gemeinsam mit erfahrenen Freifunkenden Netze auf, bespielen Router, installieren Hotspots und organisieren sich in Stadtteilen. Solche gelebten Kompetenzprojekte will die Landesregierung fördern. Die Grundlage dafür bildet der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022:
Wir stärken das mobile Internet durch einen Ausbau der Verfügbarkeit offener WLAN-Zugänge. Dazu werden alle Landesbehörden offenes WLAN anbieten. Wir unterstützen die Kommunen beim Angebot von offenem WLAN unter anderem durch die Nutzung von Programmen wie „WiFi4EU“. Private Freifunk-Initiativen beziehen wir dabei mit ein und unterstützen sie. (S. 30)
Übergeordnete Ziele der Freifunk-Förderung sind:
- die Förderung von Medien- und Technikkompetenz in Freifunk-Projekten
- die Förderung von Erprobung und Erforschung freier Bürgernetze in Pilotprojekten und neuartiger Kommunikationsmöglichkeiten in Mesh-Netzwerken.
- die Förderung neuer Formen digitalen bürgerschaftlichen Engagements für offene, dezentrale, nicht-kommerzielle Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen.
Wie fördert die Landesregierung Freifunk?
Mit dem Förderprogramm sollen vorzugsweise juristische Personen wie Freifunk-Vereine gefördert werden, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und bereits erfolgreiche Aktivitäten zum Beispiel beim Aufbau offener Bürgernetze oder der Förderung schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie vorweisen können. Sie können direkt bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zuwendung beantragen. Die Ansprechpartner finden sich unten auf dieser Seite.
Gefördert werden dabei – grob zusammengefasst – technische Komponenten zum Ausbau der Netze, wenn nötig auch Installationsarbeiten durch Fachfirmen, sowie Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung. Laufende Kosten, etwa für Strom oder eine Internetanbindung, können nicht gefördert werden.
Zu den verfolgten Zielen der Landesregierung zählen:
- Ausbau und Fortentwicklung durch Freiwillige eines im Hinblick auf das Wachstum lokaler Zugangspunkte zukunftsträchtigen und leistungsfähigen Backbone-Netzwerks zur Verbindung lokaler Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen und zur Anbindung dieser an das Internet.
- Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Backbones von Bürgerdatennetzen in Nordrhein-Westfalen
- Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgernetze
- Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz in Nordrhein-Westfalen durch Vermittlung von Wissen über Funk- und Netzwerktechnologien und insbesondere über praktische Möglichkeiten von Nutzern, sich in offenen Netzen zu schützen.
Hinweis:
Das Freifunk-Förderprogramm ist nicht das Gleiche wie das Projekt „100xWLAN“. Informationen zu diesem Projekt der Landesregierung gibt es hier: www.land.nrw/medien/100xwlan-startet-freifunker-koennen-auf-landeseigenen-gebaeuden-wlan-einrichten
Welche Projekte werden schon gefördert?
Die Landesregierung hat im Rahmen einer Zuwendung seit 2015 z.B. Projekte dieser Vereine gefördert:
- Freifunk Hochstift e.V.: Zuwendung für den Netzausbau in 2016 und 2018 sowie 2019 für die Durchführung des Freifunktags
- "Förderverein freie Infrastruktur e. V." Münster in 2016, 2018 und 2020
- Freie Netzwerker e.V. Hennef: Zuwendung für den Netzausbau in 2016
- Freifunk Rheinland e.V.: Zuwendung für den Ausbau des Freifunk Rheinland Backbone in 2017
- „roots at eifel e. V.“: Zuwendung für den Ausbau lokaler Bürgernetze in 2017, 2019, 2020 und 2021
- Netzwerk Königswinter e.V.: Zuwendung in 2017 für den Ausbau lokaler Bürgernetze und in 2019, insbesondere für die Anschaffung eines Infomobils
- Freifunk Düsseldorf e.V.: Zuwendung für Ausbau und Fortentwicklung lokaler Backbones und Bürgernetze in 2017 und 2018
- FabLab Mittmach-Werkstatt e.V. in Lünen: Zuwendung für den Ausbau lokaler Bürgernetze in 2017
- Freifunk Jülich e.V.: Zuwendung für den Ausbau lokaler Bürgernetze in 2017
- Freifunk Essen e.V.: Zuwendung für den Ausbau des Freifunk-Bürgernetzes in Essen in 2018
- Freifunk im Ennepe-Ruhr-Kreis e. V.: Zuwendung für Ausbau und Fortentwicklung lokaler Backbones von Bürgerdatennetzen in 2018
- Freifunk Winterberg e.V.: Zuwendung für Ausbau des Freifunk-Netzes in der Kernstadt Winterberg in 2018 und 2019
- Freifunk Lippe e.V.: Zuwendung für den Aufbau von Backbones in Bad Salzuflen und Schötmar
- Freifunk Rhein-Sieg e.V.: Zuwendung für den Ausbau eines Backbones in Troisdorf in 2019
- Freifunk Euskirchen: Zuwendung für den Ausbau des freifunknetzes in der Euskirchener Innenstadt in 2019 und 2020
- Freifunk Aachen: Zuwendung für die Modernisierung der Serverstruktur in 2020
- Freifunk im Neanderland: Zuwendung für den Aufbau des IdeenWerk Wülfrath und den Ausbau des Backbones in 2020 und 2021
- Freifunk Dortmund: Zuwendung für die Sanierung der Hardware und damit verbundene Medienkompetenz-Workshops 2020
- UN-Hack-Bar e.V. : Zuwendung für den Aufbau eines LoRaWAN in 2021
Das Freifunk-Förderprogramm der Landesregierung im Überblick
Das Förderprogramm der Landesregierung unterstützt Freifunk-Vereine auch im Jahr 2022.
Ziele des Förderprogramms
Die übergeordneten Ziele der Freifunk-Förderung sind
- die Verbreitung freier, offener, dezentraler, nicht-kommerzieller Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen zu steigern
- die lokale und landesweite Backbone-Infrastruktur nicht kommerzieller freier Funknetzwerke auf der Basis der WLAN-Technologie in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren und auszubauen
- neue Formen digitalen bürgerschaftlichen Engagements für offene, nicht-kommerzielle Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen zu fördern, dadurch Medien- und Technikkompetenz zu steigern und die Grundlage für erweiterte Kommunikations- und Mediennutzungsmöglichkeiten zu stärken.
Dazu zählen konkret:
- Ausbau und Fortentwicklung eines im Hinblick auf das Wachstum lokaler Zugangspunkte zukunftsträchtigen und leistungsfähigen Backbone-Netzwerks zur Verbindung lokaler Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen und zu Anbindung dieser an das Internet.
- Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Backbones von Bürgerdatennetzen in Nordrhein-Westfalen.
- Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgernetze
- Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz in Nordrhein-Westfalen durch Vermittlung von Wissen über Funk- Netzwerktechnologien und insbesondere über praktische Möglichkeiten von Nutzern, sich in offenen Netzen zu schützen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden zweckgebunden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, von denen relevante Beiträge zum Erreichen der oben beschriebenen Ziele zu erwarten sind. Fördergelder können also zum Beispiel beantragt werden für:
- Anschaffung von Hardware für Ausbau und Fortentwicklung von Backbones und lokalen Bürgernetzen in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel Server, Router, Switches, Ausstattung für Richtfunkstrecken, Montagematerial, Netzwerkkabel, Blitzschutz, Antennen, Schränke, Lacke, Halterungen, Masten, Überspannungs-Ableiter, nicht aber: laufende Kosten wie Strom und ggf. Internetanbindung.
- Notwendige professionelle Erschließung bei Aufbau und Ausbau von Bürgerfunkstandorten in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel Elektroinstallation, Blitzschutz/Erdung, Brandschutz, Glasfaserverkabelung durch Fachfirmen, sofern nötig.
- Bildung- und Fortbildung durch Veranstaltungen wie Workshops zum Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgerdatennetze (z.B. Fahrkosten, Raummiete, notwendige Technik, nicht aber: Honorare für das ehrenamtliche Engagement)
- Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz im Bereich Bürgerdatennetze bei Nutzern, insbesondere bei praktischen Maßnahmen, um den eigenen Datenverkehr in offenen Netzen zu schützen (z.B. Fahrkosten, Raummiete, notwendige Technik, nicht aber: Honorare für das ehrenamtliche Engagement)
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können juristische Personen (in der Regel Freifunkvereine), die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und bereits erfolgreiche Aktivitäten vorweisen können
- beim Aufbau offener Bürgernetze
- und / oder der Förderung schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
- und / oder Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von technischen Kenntnissen
Ansprechpartner für das Freifunk-Förderprogramm
Gelder aus dem Förderprogramm können direkt bei der Staatskanzlei NRW beantragt werden. Ansprechpartner sind Silke Offergeld, 0211/837 1516, silke.offergeld@stk.nrw.de und Henning Albrecht, 0211/837 1663, henning.albrecht@stk.nrw.de. Sie haben die nötigen Formulare und beraten gern bei Nachfragen.