Freifunk-Förderung

Informationen zur finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung

So fördert die Landesregierung digitales bürgerschaftliches Engagement.

PHB Menschen Smartphone

Warum unterstützt die Landesregierung Freifunk?

Die Landesregierung fördert digitales bürgerschaftliches Engagement. In Freifunk-Initiativen arbeiten Ehrenamtliche daran mit, WLAN-Bürgernetze in Nordrhein-Westfalen einzurichten. In praktischen Projekten vermitteln sie zudem Medien- und Technikkompetenz: Neue Freiwillige bauen gemeinsam mit erfahrenen Freifunkenden Netze auf, bespielen Router, installieren Hotspots und organisieren sich in Stadtteilen. Solche gelebten Kompetenzprojekte will die Landesregierung fördern. Die Grundlage dafür bildet der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022:

Wir stärken das mobile Internet durch einen Ausbau der Verfügbarkeit offener WLAN-Zugänge. Dazu werden alle Landesbehörden offenes WLAN anbieten. Wir unterstützen die Kommunen beim Angebot von offenem WLAN unter anderem durch die Nutzung von Programmen wie „WiFi4EU“. Private Freifunk-Initiativen beziehen wir dabei mit ein und unterstützen sie. (S. 30)

Übergeordnete Ziele der Freifunk-Förderung sind:

  • die Förderung von Medien- und Technikkompetenz in Freifunk-Projekten
  • die Förderung von Erprobung und Erforschung freier Bürgernetze in Pilotprojekten und neuartiger Kommunikationsmöglichkeiten in Mesh-Netzwerken.
  • die Förderung neuer Formen digitalen bürgerschaftlichen Engagements für offene, dezentrale, nicht-kommerzielle Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen.

Wie fördert die Landesregierung Freifunk?

Mit dem Förderprogramm sollen vorzugsweise juristische Personen wie Freifunk-Vereine gefördert werden, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und bereits erfolgreiche Aktivitäten zum Beispiel beim Aufbau offener Bürgernetze oder der Förderung schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie vorweisen können. Sie können direkt bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zuwendung beantragen. Die Ansprechpartner finden sich unten auf dieser Seite.

Gefördert werden dabei – grob zusammengefasst – technische Komponenten zum Ausbau der Netze, wenn nötig auch Installationsarbeiten durch Fachfirmen, sowie Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung. Laufende Kosten, etwa für Strom oder eine Internetanbindung, können nicht gefördert werden.
Zu den verfolgten Zielen der Landesregierung zählen:

  • Ausbau und Fortentwicklung durch Freiwillige eines im Hinblick auf das Wachstum lokaler Zugangspunkte zukunftsträchtigen und leistungsfähigen Backbone-Netzwerks zur Verbindung lokaler Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen und zur Anbindung dieser an das Internet.
  • Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Backbones von Bürgerdatennetzen in Nordrhein-Westfalen
  • Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgernetze
  • Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz in Nordrhein-Westfalen durch Vermittlung von Wissen über Funk- und Netzwerktechnologien und insbesondere über praktische Möglichkeiten von Nutzern, sich in offenen Netzen zu schützen.

Hinweis:

Das Freifunk-Förderprogramm ist nicht das Gleiche wie das Projekt „100xWLAN“. Informationen zu diesem Projekt der Landesregierung gibt es hier:  www.land.nrw/medien/100xwlan-startet-freifunker-koennen-auf-landeseigenen-gebaeuden-wlan-einrichten

Welche Projekte werden schon gefördert?

Die Landesregierung hat im Rahmen einer Zuwendung seit 2015 z.B. Projekte dieser Vereine gefördert:

Das Freifunk-Förderprogramm der Landesregierung im Überblick

Das Förderprogramm der Landesregierung unterstützt Freifunk-Vereine auch im Jahr 2022.

Ziele des Förderprogramms

Die übergeordneten Ziele der Freifunk-Förderung sind

  • die Verbreitung freier, offener, dezentraler, nicht-kommerzieller Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen zu steigern
  • die lokale und landesweite Backbone-Infrastruktur nicht kommerzieller freier Funknetzwerke auf der Basis der WLAN-Technologie in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren und auszubauen
  • neue Formen digitalen bürgerschaftlichen Engagements für offene, nicht-kommerzielle Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen zu fördern, dadurch Medien- und Technikkompetenz zu steigern und die Grundlage für erweiterte Kommunikations- und Mediennutzungsmöglichkeiten zu stärken.

Dazu zählen konkret:

  • Ausbau und Fortentwicklung eines im Hinblick auf das Wachstum lokaler Zugangspunkte zukunftsträchtigen und leistungsfähigen Backbone-Netzwerks zur Verbindung lokaler Bürgerdatennetze in Nordrhein-Westfalen und zu Anbindung dieser an das Internet.
  • Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Backbones von Bürgerdatennetzen in Nordrhein-Westfalen.
  • Förderung, Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgernetze
  • Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz in Nordrhein-Westfalen durch Vermittlung von Wissen über Funk- Netzwerktechnologien und insbesondere über praktische Möglichkeiten von Nutzern, sich in offenen Netzen zu schützen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden zweckgebunden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, von denen relevante Beiträge zum Erreichen der oben beschriebenen Ziele zu erwarten sind. Fördergelder können also zum Beispiel beantragt werden für:

  • Anschaffung von Hardware für Ausbau und Fortentwicklung von Backbones und lokalen Bürgernetzen in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel Server, Router, Switches, Ausstattung für Richtfunkstrecken, Montagematerial, Netzwerkkabel, Blitzschutz, Antennen, Schränke, Lacke, Halterungen, Masten, Überspannungs-Ableiter, nicht aber: laufende Kosten wie Strom und ggf. Internetanbindung.
  • Notwendige professionelle Erschließung bei Aufbau und Ausbau von Bürgerfunkstandorten in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel Elektroinstallation, Blitzschutz/Erdung, Brandschutz, Glasfaserverkabelung durch Fachfirmen, sofern nötig.
  • Bildung- und Fortbildung durch Veranstaltungen wie Workshops zum Ausbau und Fortentwicklung lokaler Bürgerdatennetze (z.B. Fahrkosten, Raummiete, notwendige Technik, nicht aber: Honorare für das ehrenamtliche Engagement)
  • Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verbreitung der Medien- und Technikkompetenz im Bereich Bürgerdatennetze bei Nutzern, insbesondere bei praktischen Maßnahmen, um den eigenen Datenverkehr in offenen Netzen zu schützen (z.B. Fahrkosten, Raummiete, notwendige Technik, nicht aber: Honorare für das ehrenamtliche Engagement)

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können juristische Personen (in der Regel Freifunkvereine), die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und bereits erfolgreiche Aktivitäten vorweisen können

  • beim Aufbau offener Bürgernetze
  • und / oder der Förderung schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
  • und / oder Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von technischen Kenntnissen

Ansprechpartner für das Freifunk-Förderprogramm

Gelder aus dem Förderprogramm können direkt bei der Staatskanzlei NRW beantragt werden. Ansprechpartner sind Silke Offergeld, 0211/837 1516, silke.offergeld@stk.nrw.de und Henning Albrecht, 0211/837 1663, henning.albrecht@stk.nrw.de. Sie haben die nötigen Formulare und beraten gern bei Nachfragen.