
Zwischenbericht zum Thema „Bekämpfung der Clan-Kriminalität“ durch Prävention und Strafverfolgung
Zwischenbericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ zum Themenbereich „Bekämpfung der Clan-Kriminalität“
Der vollständige Bericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ zum Themenbereich „Bekämpfung der Clan-Kriminalität“ ist hier abrufbar:
Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“
Die 16-köpfige Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ arbeitet seit Januar 2018 unter Führung von Wolfgang Bosbach an einer Analyse bestehender Sicherheitsdefizite – unabhängig und ohne politische Vorgaben. Ziel ist die Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen.
Zur Erfüllung ihres Auftrages hat die Regierungskommission ihre Arbeit in zwei Phasen gegliedert:
In der ersten Phase wurde die innere Sicherheit Phänomen bezogen betrachtet. Ziel war es, durch diesen Blickwinkel konkrete Herausforderungen im Arbeitsalltag der für die Sicherheit verantwortlichen Behörden und Institutionen zu identifizieren und Konzepte für eine Verbesserung der Handlungsoptionen zu erarbeiten. Im Fokus standen bislang sowohl delikts-, opfer- und tätergruppenspezifische Fragestellungen, als auch die Erarbeitung erster Lösungsansätze. Diese erste Phase hat die Regierungskommission im Januar 2018 begonnen und im März 2019 abgeschlossen. In dieser ersten Phase ist die Regierungskommission zu 13 Sitzungen zusammengekommen und hat ergänzend zahlreiche Außentermine bei Sicherheitsbehörden durchgeführt. Neben der eigenen Expertise der Mitglieder hat die Regierungskommission regelmäßig auf externe Referenten aus Wissenschaft und Praxis zurückgegriffen, um sich einen möglichst umfassenden Überblick zu verschaffen.
In der zweiten Phase der Arbeit beschäftigt sich das Gremium mit der Struktur der Sicherheitsbehörden. Dabei sollen die in Phase eins gewonnenen Erkenntnisse und Lösungsansätze in die Strukturen gespiegelt und übergreifende Reformvorschläge entwickelt werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der behördlichen Zusammenarbeit, auch über Länder- und Bundesgrenzen hinweg. Zur zweiten Phase wurden im April und Mai 2019 die ersten drei Sitzungen abgehalten. Für das Jahr 2019 sind weitere sieben Sitzungen terminiert.