
Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“
Finanzielle Planungssicherheit bis 2022
Landesregierung und Landessportbund Nordrhein-Westfalen haben am 03. Februar 2018 die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet. In der Vereinbarung legen die beiden Partner ihre gemeinsamen Sportförderziele für die kommenden fünf Jahre fest und legen damit die Grundlage dafür, dass Nordrhein-Westfalen weiterhin das „Sportland Nr. 1“ in Deutschland bleibt.
Die Sportförderziele werden dabei in elf Handlungsfeldern zusammengefasst:
- Kindern und Jugendlichen ein bewegtes und sportliches Aufwachsen ermöglichen
- Leistung und Talente fördern
- Sportinfrastruktur sichern und weiterentwickeln
- Partizipation und Ehrenamt stärken
- Olympische und Paralympische Spiele nach Nordrhein-Westfalen holen
- Demografischen Wandel gestalten und Gesundheit fördern
- Inklusion im Sport ermöglichen
- Zugewanderte und Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen integrieren
- Integrität, Chancengleichheit und Prävention stärken
- Digitalisierung im organisierten Sport gestalten
- Wissenschaft stärker in die Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen einbinden
Vorrangiges Ziel ist es, möglichst vielen Menschen die Teilnahme an auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnittenen Sport- und Bewegungsangeboten in den Sportvereinen zu ermöglichen. Dazu sollen u. a. die Grundlagen für ein bewegtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und ein aktives und gesundes Leben von älteren Menschen gelegt werden. Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilnahme im Sport möglich gemacht werden. Migrantinnen und Migranten sollen durch den Sport in der Mitte unserer Gesellschaft willkommen geheißen und aufgenommen werden.
Die genannten Aufgaben bewältigt der gemeinwohlorientierte Sport weit überwiegend auf ehrenamtlicher Basis und trägt dabei in herausragender Weise zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen bei. Deshalb erklärt die Landesregierung in der Vereinbarung ihre Absicht, dem Landessportbund zur Erreichung der formulierten Ziele in den Jahren 2018 bis 2022 Mittel in Höhe von jährlich 42,205 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.