Suche

In Zeitraum suchen
 
Anzahl der Ergebnisse
  • Wohnen
  • Pressemitteilung
  • 27.01.2017

​Das Land hat mit dem Förderjahr 2017 die Finanzierung von baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz verbessert. Die Fördermaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude können jetzt als Einzelmaßnahmen sowohl im Rahmen der altengerechten Modernisierung (Reduzierung von Barrieren und Verbesserung der Sicherheit im und am Gebäude) ohne Sozialbindungen als auch im Rahmen der energetischen Modernisierung mit Sozialbindungen gefördert werden.