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  • Wohnen
  • Pressemitteilung
  • 05.02.2021

Der Klimawandel erfordert ein Umdenken bei der Modernisierung von Wohnraum. Mit einer gezielten Förderung durch die Modernisierungsoffensive, einer Initiative im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung, treiben die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Wohnungswirtschaft die Erneuerung ganzer Wohnviertel voran. Im Fokus dabei stehen insbesondere auch die Begrünung von Fassaden und Dächern.

  • Pressemitteilung
  • 04.12.2013

Das Landeskabinett hat die Pläne von Wohnungsbauminister Michael Groschek gebilligt, das Wohnraumförderprogramm des Landes künftig nicht mehr jährlich, sondern als mehrjähriges Programm aufzulegen. Zuletzt hatte es eine Mehrjährigkeit in den 1970er Jahren gegeben. Für die Jahre 2014 bis 2017 werden jährlich 800 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung und für die Förderung der Quartiersentwicklung bereitgestellt. Die Mittel sind keine Haushaltsmittel des Landes, sondern kommen aus dem Wohnungsbauvermögen der NRW-Bank.

  • Bau
  • Pressemitteilung
  • 31.08.2018

Die Landesregierung hat heute in Essen beschlossen, die öffentliche Wohnraumförderung von 800 Millionen Euro um 300 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro aufzustocken. Diese Erhöhung gilt für das Jahr 2018, gleichzeitig wird die Landesregierung die 1,1 Milliarden Euro jährlich bis 2022 fortschreiben.

  • Pressemitteilung
  • 21.02.2013

Bauminister Michael Groschek hat das Wohnraumförderungsprogramm für 2013 und die dazu gehörigen Förderrichtlinien des Landes veröffentlicht. Damit startet das diesjährige Programm, mit dem das Land für den Neubau, für Verbesserungen im Wohnungsbestand und für den Studentenwohnungsbau Fördermittel in Höhe von 800 Millionen Euro bereitstellt. Minister Groschek betonte: „Wir haben die Förderkonditionen noch einmal erheblich verbessert, damit deutlich mehr Investoren als in der Vergangenheit die Mittel auch wirklich abrufen“. Die Fördermittel werden jetzt den örtlichen Bewilligungsbehörden, das sind die Kreise und die kreisfreien Städte, zugewiesen. Diese können dann unmittelbar mit dem Fördergeschäft, der Antragsbearbeitung und den Förderzusagen, beginnen.