Der Bundesrat hat in zweiter Lesung über das Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie beraten. Dieses Gesetz sieht in erster Linie eine Vielzahl neuer Bestimmungen zu Kreditwürdigkeitsprüfungen vor der Vergabe von Immobilien-Darlehen vor. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen davor geschützt werden, sich finanziell zu übernehmen oder leichtfertig von Kreditgebern zu Geschäften mit schwer durchschaubaren Konsequenzen gedrängt zu werden.