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  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 27.11.2015
NRW hatte im März 2014 in Berlin ein Gutachten mit Vorschlägen für Gesetzesänderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen vorgestellt und darin unter anderem eine Beweislastumkehr gefordert

Der in Berlin von Bundesministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzesentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen wird vom nordrheinwestfälischen Arbeitsministers Rainer Schmeltzer begrüßt.

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  • 17.07.2014

Arbeitsminister Guntram Schneider fordert eine bundesweite Neuregelung von Werkverträgen. Die Tarifvereinbarung in der Stahlindustrie sei dazu ein wichtiger Schritt. „Mit diesem Tarifvertrag werden erstmals für eine ganze Branche Standards beim Einsatz von Werkverträgen geregelt. Deren wichtigste Botschaft lautet: Mit diesem Tarifvertrag werden erstmals für eine ganze Branche Standards beim Einsatz von Werkverträgen geregelt. Hierunter fallen Entlohnung, Arbeitszeiten und Sicherheitsfragen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Schneider.

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  • 27.08.2013

In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen durch Werkverträge arbeits- und tarifrechtliche Standards umgangen werden. Die Fleischindustrie steht dabei immer wieder besonders im Fokus. „Oft werden Menschen, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, unter menschenunwürdigen Verhältnissen zu Hungerlöhnen in Deutschland beschäftigt. Diese Hinweise habe ich zum Anlass genommen, den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen zu bitten, die Arbeitsschutzsituation für Beschäftigte in der Fleischindustrie zu überprüfen. Denn: Arbeitsschutzvorschriften gelten für jede Art der Beschäftigung. Für die Stammbelegschaften ebenso wie für Beschäftigte auf der Grundlage von Werkverträgen. Damit habe ich einen Ansatz, um zumindest die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, die in Werkverträgen beschäftigt werden“, so Arbeitsminister Schneider. Im Rahmen der Sonderaktion hat die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung 24 Großbetriebe der Fleischindustrie und 27 Werkvertragsnehmer auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften überprüft.

  • Pressemitteilung
  • 21.06.2013

Reinigungskräfte, die in Nobelhotels über Werkverträge für einen Hungerlohn pro Zimmer im Akkord arbeiten, Schlachter, die im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Ost- und Südosteuropa in Fabriken bei uns zu Tagelöhner-Bedingungen angestellt sind und bei Bedarf kurzerhand ausgetauscht werden – Frühstücksbrötchen, geformt aus Händen in industriellen Backstuben, die zuvor einen Werkvertrag unterzeichnet haben, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Beispiele für mitunter prekärste Arbeitsverhältnisse in einigen Branchen auch in Nordrhein-Westfalen, die Arbeitsminister Guntram Schneider bei der 22. Landesbezirkskonferenz der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Oberhausen kritisierte.

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  • 17.03.2014

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit einen Riegel vorschieben. Arbeitsminister Guntram Schneider hat dafür in Berlin ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. “Das ist der erste konkrete Vorschlag für eine Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen“, sagte er. „NRW setzt damit die Messlatte hoch für alle folgenden Diskussionen.” Der Minister will den Einsatz von Schein-Werkverträgen verhindern und eine Gleichbehandlung von Leih- und Stammpersonal vorantreiben. Deshalb will Schneider die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen und haftbar machen zugunsten der Rechte prekär Beschäftigter.

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  • 07.03.2014

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat eine Hotline „Faire Arbeit“ geschaltet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer 0211/855-3111 über Rechte und Pflichten rund um Themen wie Minijob, Leiharbeit und angemessene Löhne informieren. „Es gilt, unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse zurückzudrängen und faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu fördern. Wir wollen kontinuierlich dem Ziel näherkommen, NRW zum Land der fairen Arbeit zu machen”, erklärte Schneider, zum Start der Hotline. Sie ist Teil der Landesinitiative “Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb”, die vor einem Jahr gestartet wurde. Dafür habe sich die Landesregierung beispielsweise im vergangenen Jahr nachdrücklich für die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro eingesetzt, wie ihn nun die neue Bundesregierung einführen will.

  • Arbeit
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  • 03.03.2017
Unternehmensbesuch in Duisburg - Zeitarbeitsunternehmen START NRW arbeitet seit mehr als 20 Jahren erfolgreich mit thyssenkrupp zusammen

In Nordrhein-Westfalen sind rund 230.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in verschiedensten Branchen und Unternehmen tätig. „Nicht immer, aber oft sind diese Beschäftigungsverhältnisse unsicher und schlecht bezahlt“, sagte. Arbeitsminister Rainer Schmeltzer.

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  • 19.02.2015
Minister Schneider: Mindestlohn ist ein Stück soziale Gerechtigkeit

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Sozialen Gerechtigkeit ruft Arbeitsminister Guntram Schneider die Wirtschaft auf, für faire Arbeitsverhältnisse und fairen Wettbewerb zu sorgen. „Nachdem wir aktuell einen Boom von über 43 Millionen sozialversichungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland zählen, ist es jetzt an der Zeit, diese gute Datenlage für bessere Arbeitsbedingungen zu nutzen. Leider ist die Zahl der prekär Beschäftigten, die oft in befristeten und unsicheren Arbeitsverträgen stecken und niedrige Löhne beziehen, aber nach wie vor sehr hoch“, erklärte Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider.

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  • 19.09.2013

Zur Ankündigung der Arbeitgeber in der Ernährungswirtschaft, dass die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und daraus resultierende neue Regelungen auch für ausländische Werkvertragsarbeitnehmer gelten sollen, erklärt NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider: „Ich begrüße, dass sich die Fleischindustrie zu Gesprächen über faire Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne nun auch für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer bereit erklärt hat. Ohne auskömmliche Regelungen für diese Beschäftigten würden die Gespräche nur einen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche erreichen.“