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  • 02.11.2015
Überwiegend wird die Leistung als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet

Mit der Novemberabrechnung können sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein deutliches Plus im Portemonnaie freuen. In über 80 Branchen in Nordrhein-Westfalen haben die Tarifvertragsparteien ein Weihnachtsgeld oder eine Jahressonderzahlung (13. Monatseinkommen) vereinbart.

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  • 21.11.2018

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium stellt eine aktuelle Übersicht der Weihnachtsgeldregelungen aus 82 ausgewählten Branchentarifverträgen unter www.tarifregister.nrw.de bereit.

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  • 29.10.2019

Ende des Jahres können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen. In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird.

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  • 13.11.2017
Tarifregister NRW informiert über Regelungen in über 80 Branchen

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus 82 ausgewählten Branchentarifverträgen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.

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  • 20.11.2022
Aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums gibt branchenschar-fe Übersicht zur Jahressonderzahlung

Angesichts der aktuell hohen Preissteigerungsraten ist das Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte in diesem Jahr besonders willkommen.

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  • 01.11.2023
Aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums zeigt Weihnachtsgeldsituation in verschiedenen Branchen

Ende des Monats freuen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Blick auf ihre Gehaltsabrechnung, denn in der Regel wird das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

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  • 14.11.2014

Mit der Novemberabrechnung können sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ein deutliches Plus im Portemonnaie freuen: In über 80 Branchen in Nordrhein-Westfalen haben die Tarifvertragsparteien ein Weihnachtsgeld oder eine Jahressonderzahlung (13. Monatseinkommen) vereinbart. In welchen Branchen und in welcher Höhe, darüber können sich Beschäftigte auf der Seite des Tarifregisters NRW unter www.tarifregister.nrw.de informieren.

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  • 18.10.2013

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder 13. Monatseinkommen vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Nachdem es in früheren Jahren zu erheblichen Kürzungen gekommen war, stellte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider nun fest, „dass sich das Weihnachtsgeld wie auch tarifliche Sonderzahlungen wieder stabilisiert haben.“ Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Im Floristikgewerbe beispielsweise werden 15 Prozent des Monatseinkommens gezahlt. Der Tarifvertrag für das Baugewerbe sieht ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens. In Apotheken, im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei den Brauereien wird ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.

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  • 23.02.2023
Broschüre „Vergütung für Auszubildende“ des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums veröffentlicht

Eine neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums informiert über Ausbildungsvergütungen, Wochenarbeitszeiten und andere tarifliche Leistungen wie Urlaubsanspruch oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld in insgesamt 131 Branchen von A wie Abwrackgewerbe bis Z wie Zuckerindustrie.

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  • 06.11.2012

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. „Wir schützen damit die Interessen der rund 45.000 Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Bäckerhandwerk und schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der Branche“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

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  • 14.04.2015
Rund 750.000 Menschen profitieren in NRW vom gesetzlichen Mindestlohn

Nach Schätzungen des Arbeitsministeriums profitieren in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar rund 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom gesetzlichen Mindestlohn. „Sozialpolitisch ist das ein Meilenstein für unser Land. Denn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes haben rund 10 Prozent der Beschäftigten weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient, zum Teil erheblich weniger“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf.

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  • 18.03.2013

Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies ist das Gebot einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik gegenüber unseren Kindern und Enkeln. Neben Investitionen in die Zukunft des Landes - insbesondere in Bildung, Vorbeugung, Familien und Kommunen - und der Erhöhung von Einnahmen, gehören für die Landesregierung gezielte Sparanstrengungen zu einer Haushaltspolitik der Verantwortung. Dem haben wir uns gestellt und seit Regierungsübernahme die Ausgaben gesenkt, strukturelle Einsparungen etwa bei den Förderprogrammen erwirtschaftet und die Einnahmeverbesserungen realisiert, die auf Landesebene möglich waren. Insgesamt sind wir in NRW auf richtigem Kurs: Wir können mit unserem Weg der Konsolidierung eine fallende Linie der Neuverschuldung aufweisen.

Da der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben des Landeshaushalts 43,5 Prozent („direkte“ Personalausgabenquote: 38,4 Prozent; zzgl. Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) ausmacht, kann auch dieser Bereich bei einer umfassenden Überprüfung nicht ausgeklammert werden.

Unser Ziel ist nicht das Sparen um jeden Preis, sondern zum einen ein hohes Leistungsspektrum der Landesverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zum anderen mit Augenmaß zu konsolidieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern und schrittweise neue Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Bei den Entscheidungen hatte das Kabinett für 2013/2014 eine Abwägungsentscheidung zu treffen:

Ein deutlicher Personalabbau würde die Arbeitsbelastung der verbliebenen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst massiv verstärken. Stellenabbau wollen wir aber nicht. Für Bildung, Inklusion und Umsetzung des Schulkompromisses sind Stellen aus Demografiegewinnen notwendig. Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition. Deshalb kürzen wir hier nicht. Bei Polizei, im Strafvollzug, bei den Hochschulen und in vielen Landesbehörden wird schon jetzt viel Mehrarbeit geleistet. Weil weniger Polizeibeamte weniger Innere Sicherheit bedeuten und wir für einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst eintreten, wollen wir auch im Ergebnis keine Stellen nach dem Rasenmäher-Prinzip kürzen. Das schließt Aufgabenkritik und Effizienzverbesserungen bei einzelnen Behörden nicht aus.
Ein genereller Beförderungsstopp über mehrere Jahre würde für die vielen hochmotivierten Beschäftigten leistungshemmend wirken.
Kürzungen beim Weihnachtsgeld oder den Pensionen würde die Haushaltseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt schmälern und damit Lebensplanungen erschweren.
Eine Ausweitung der Arbeitszeit würde zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung der Beschäftigten führen.
Eine verzögerte und/oder pauschale prozentuale Kürzung des Tarifabschlusses der Angestellten im Öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 hält die SPD-Grüne-Landesregierung für zu pauschal. Denn die unteren Besoldungsgruppen im Öffentlichen Dienst können steigende Lebenshaltungskosten nicht so gut ausgleichen wie die Bezieher höherer Besoldungen.

Nordrhein-Westfalen hat sich daher in dieser Abwägung für eine sozial gestaffelte Umsetzung des Tarifabschlusses entschieden – im Bewusstsein, dass die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung auf Grund der Schuldenbremse unabweisbar ist.

Im Ergebnis erhalten die Beamtinnen und Beamten und die Pensionäre im einfachen Dienst, im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst bis einschließlich der Besoldungsgruppe A10 zeit- und wirkungsgleich den Tarifabschluss der Angestellten im Öffentlichen Dienst, also eine Tarifsteigerung von 2,65 Prozent für 2013 und 2,95 Prozent für 2014. Damit können die Bezieher niedriger Einkommen im Öffentlichen Dienst weiterhin Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung halten.

Für die Besoldungsstufen A11 und A12 des gehobenen Dienstes wird es eine Anhebung der Bezüge jeweils um 1 Prozent zum 1.1.2013 und 2014 geben. Damit wird für diese Einkommensgruppen ein Teilausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten möglich, aber wir müssen auch ihnen einen Beitrag zur strukturellen Entlastung des Landeshaushaltes abverlangen. Die Besoldungsgruppen ab A13 nehmen für 2013 und 2014 nicht an der Tarifanpassung teil. Diese Staffelung gilt auch für die Pensionäre. Auch in den Besoldungsgruppen, die keine oder nur eine geringe Anpassung erhalten, bleibt eine amtsangemessene Lebensführung im Vergleich der Nettoeinkommen zu entsprechenden Tarifbeschäftigten, aber auch im Vergleich zu anderen Ländern gewährleistet. Die vorgeschlagene Abstufung folgt dem Leitgedanken, dass stärkere Schultern mehr tragen können als schwache.

Auch für Minister und Staatssekretäre wird es keine Anhebung der Bezüge geben.

Die Landesregierung hat sich für 2013/2014 in diesem nicht leichten und schmerzlichen Abwägungsprozess

gegen Stellenabbau und für Beschäftigungssicherung
gegen Kürzungen von Pensionen oder Weihnachtsgeld
gegen einen Beförderungsstopp
gegen längere Arbeitszeiten
gegen eine Heraufsetzung des Pensionsalters
gegen eine undifferenzierte Personalkürzung nach der Rasenmäher-Methode entschieden.

Fazit: Wir sparen auch bei Personalmaßnahmen das Land nicht kaputt, sondern handeln verantwortungsvoll im Interesse des ganzen Landes.

Wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten eine wertvolle Aufgabe erfüllen, eine leistungsfähige öffentliche Landesverwaltung sicher zu stellen. Unser Ziel ist ausdrücklich, das konstant hohe Niveau des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen halten zu wollen. Deshalb bekennt sich die SPD/Grüne-Landesregierung auch in schwierigen finanziellen Zeiten und großem öffentlichem Druck zur Beschäftigungssicherung im Öffentlichen Dienst – im Gegensatz zu anderen Parteien im Landtag, die einen erheblichen Personalabbau bei den Beamtinnen und Beamten fordern.

Der Landesregierung ist bewusst, dass den Landes-Beamtinnen und -Beamten in Nordrhein-Westfalen insgesamt ein großer Konsolidierungsbeitrag abverlangt wird. Doch er ist aus Sicht des Kabinetts für jeden einzelnen Beschäftigten schmerzlich, aber verkraftbar. Dies ist notwendig, um auch für die Zukunft den Beschäftigungstand der Landesverwaltung und das Leistungsniveau der öffentlichen Verwaltung halten zu können. Aber vor allem ist der Weg erforderlich, um eine Politik für gute Bildung, Familien, Vorbeugung, leistungsfähige Kommunen und eine sozial gerechte Politik in Nordrhein-Westfalen zu sichern.

Aber wir müssen die Zuwächse bei den Personalausgaben begrenzen. Dies geschieht so ausgewogen, dass das Besoldungsgefüge im Öffentlichen Dienst nicht grundlegend verändert oder gestört wird oder die Abstände zwischen den Besoldungsstufen nivelliert würden. Allerdings rücken die Besoldungsgruppen enger zusammen, statt sich wie sonst bei linearen prozentualen Erhöhungen in allen Besoldungsgruppen weiter zu spreizen. Deshalb sind wir überzeugt, mit dieser sozial abgestuften Übertragung des Tarifergebnisses einen für viele sicherlich harten, aber vertretbaren Beitrag zur grundgesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung der Schuldenbremse zu leisten.

Nordrhein-Westfalen geht keinen Sonderweg. In allen Bundesländern wurden und werden seit Jahren unterschiedliche Personalmaßnahmen vollzogen:

Baden-Württemberg hat den Abbau von über 11.000 Stellen angekündigt
Bayern hat beschlossen, bis 2019 insgesamt 9.000 Stellen abzubauen
Hessen kürzt 1.200 Stellen nur in der allgemeinen Verwaltung
Im Saarland soll in der Landesverwaltung jede 3. Stelle entfallen, in Sachen-Anhalt jede 5. Stelle
Rheinland-Pfalz hat entschieden, die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen für fünf Jahre auf jeweils ein Prozent zu begrenzen
Hamburg hat das Weihnachtsgeld auf 1.000 Euro bzw. 500 Euro für Versorgungsempfänger (nur noch bis A12 bzw. C1) gekürzt.
Die Liste ließe sich für die anderen Länder weiterführen.

Die SPD-Grüne-Landesregierung hält einen massiven Personalabbau auch deshalb für nicht vertretbar, da Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit den anderen Ländern bereits eine schlanke Landesverwaltung hat. Mit nur 16,08 Stellen pro 1.000 Einwohner sind bei uns im Verhältnis weniger Menschen in der Landesverwaltung beschäftigt als im Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer.

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte. Details zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte in NRW
(PDF, 15 KB)