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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gutachter beauftragt, vor dem Hintergrund des Urteils des VerfGH NRW und der langjährigen Diskussion um die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer Sperrklausel für die Wahlen zu kommunalen Räten und Kreistagen, die Arbeitsweise der Räte und Kreistage mit Blick auf deren Funktionsfähigkeit zu untersuchen.
Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem ein Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände, die Erweiterung des Zeitfensters für die Kommunalwahl 2020, eine Fristverlängerung für die Entscheidung über die Verkleinerung der Stadt- und Gemeinderäte, die weitgehende Abschaffung der 2,5 Prozent-Sperrklausel für die Kommunalwahlen und Regelungen für die zukünftige Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vor. Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden.
Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei haben die in Deutschland lebenden, türkischen Wahlberechtigen zu rund 65 Prozent für Präsident Erdogan und seine Wahlallianz Republik, dem Zusammenschluss der AKP und MHP, gestimmt. Dies geht aus einer Übersicht des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen (ZfTI) hervor.
Seit vergangener Woche können Menschen mit türkischem Pass in Nordrhein-Westfalen ihre Stimme für die Parlaments- und Präsidentschaftswahl in der Türkei abgeben. Aus diesem Anlass hat die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen ein aktuelles Paper in der Informationsreihe „ZfTI aktuell“ mit dem Titel „Wahlen in der Türkei am 24. Juni: Ausgangssituation und Wahlbündnisse“ herausgegeben.
„Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in alle Kommunalvertretungen hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien in den Gemeinden, Kreisen und Städten geführt“, kommentiert Ministerin Ina Scharrenbach.
Landeswahlausschuss stellt endgültiges Zweitstimmenergebnis für Nordrhein-Westfalen fest
Landeswahlleiter Wolfgang Schellen hat die 13,1 Millionen Wahlberechtigten in NRW dazu aufgerufen, am 24. September wählen zu gehen.
Landeswahlleiter Schellen: Keine Hinweise auf eine Gefährdung der Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses bei Bundestagswahl in NRW / Technische Manipulation des endgültigen Ergebnisses ohnehin ausgeschlossen
Bei der Landtagswahl am Sonntag wird es anonyme Erhebungen für die repräsentative Wahlstatistik geben. Wie schon bei früheren Wahlen werden Beteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht landesweit in 417 zufällig ausgewählten Stimmbezirken ermittelt.
Ab sofort können die Nutzerinnen und Nutzer unter www.wahl-o-mat.de herausfinden, welche der 29 Parteien, die sich am Wahl-O-Mat beteiligt haben und die zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 antreten, ihren Positionen am nächsten stehen.