Mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung in ihrer vergangenen Kabinettsitzung auf den Weg gebracht hat. NRW will das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo es für die Menschen von besonderem Interesse ist. „Wir wollen den individuellen Rechtsschutz stärken und das Widerspruchsverfahren in erster Linie dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürger geführt hat“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „In einigen Bereichen bietet das Widerspruchsverfahren eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen.“