Am 1. November 2018 tritt in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018 (BGBl. I 2018, S. 26) in Kraft. Mit diesem Gesetz soll die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert werden.