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  • 13.06.2019
Tarifregister des Arbeitsministeriums wertet Urlaubs- und Urlaubsgeldregelungen aus; diese gelten auch für Minijobber

Der Sommer ist da und damit auch für viele Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens die Urlaubszeit. Was viele nicht wissen: Tariflich Beschäftigten – auch Minijobbern – steht neben Urlaub vielfach auch Urlaubsgeld zu! Das Arbeitsministerium hat für über 80 Branchen – vom Abbruchgewerbe bis zur Zuckerindustrie – die tariflichen Regelungen zum Urlaubsgeld und zur Urlaubsdauer ausgewertet.