Rückwirkend zum 1. Juli 2017 haben zahlreiche Kinder, die bisher keine finanziellen Zuwendungen erhalten haben, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Änderung ist nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heute in Kraft getreten. In Nordrhein-Westfalen profitieren von der Reform unter anderem Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren.