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  • Pressemitteilung
  • 20.06.2013

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel hat den Beschluss des NRW-Landtags über die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine begrüßt. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Tierschutz. NRW wird damit Vorreiter in Deutschland und wir setzen einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte der Minister. „Dieses Gesetz ist in seinen umfassenden Klage- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Tierschutzvereine bislang einmalig in Deutschland. Ich bin mir sicher, dass es Signalwirkung entfalten wird. Bereits jetzt haben sich einige andere Bundesländer unseren Gesetzentwurf als Vorbild genommen“, sagte Minister Remmel. Letztlich gehe es darum, das verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel des Tierschutzes umzusetzen. Das NRW-Verbandsklagerecht sei ein Beitrag dazu, sagte der Minister, und solle Vorbild für einen stärkeren Tierschutz auch auf Bundesebene sein.

Online-Verkauf von Hundewelpen einschränken und tierwohlgerechte Ställe privilegieren. Ministerin Heinen-Esser: Ich freue mich, dass unsere Initiativen dazu beitragen, die Welt tierschutzfreundlicher zu gestalten

Der Online-Verkauf von Hundewelpen soll beschränkt und tierwohlgerechte Ställe privilegiert werden. Ein Teil der über 130 Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung mündeten in wegweisenden Beschlüssen zum Tierschutz.

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  • 02.05.2013

Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung ist das Ziel einer Bundesratsinitiative der NRW-Landesregierung für die kommende Bundesratssitzung. „Die Tiere haben zu wenig Platz, sie werden zu energiereich gefüttert und sie benötigen mehr Beschäftigungsmaterial, um ihrem Drang zum Spielen und Erkunden nachgehen zu können“, erläuterte der zuständige Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Er kritisierte, das derzeitige Mastverfahren sei überreizt und die Tiere leistungsmäßig überfordert. Die Folge seien tierschutzwidrige Zustände in den großen Mastanlagen. „Wir fordern deshalb von der Bundesregierung einen besseren Schutz der Tiere. Sie muss die Haltungsverordnungen im Tierschutzgesetz ändern und an dem grundgesetzlich verankerten Staatsziel des Tierschutzes ausrichten.“

Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für mehr Tierschutz

Der Tierschutz für Schlachttiere soll verbessert werden. Auf Initiative von Niedersachsen und mit Unterstützung von Nordrhein-Westfalen wird das Thema mit einem Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

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  • 18.11.2014

Die Landesregierung hat nach der Auswertung der Verbändeanhörung den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) verabschiedet. „Wir wollen mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz den Tierschutz verbessern, den Artenschutz stärken und den Schutz des Waldes sichern“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettsitzung in Düsseldorf. Das neue Gesetz habe das Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd in der breiten Öffentlichkeit zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen. Remmel: „Es geht darum, die Jagd als Praxis mit viel Tradition zu bewahren. Dies wird allerdings auf Dauer nur gelingen, wenn sich die jagdlichen Regelungen und damit auch die jagdliche Praxis an die heutigen Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf Tier- und Naturschutz anpassen.“ Der Gesetzentwurf sieht daher weiterhin ein grundsätzliches Abschussverbot für Katzen vor.

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  • 16.09.2014

Die Landesregierung hat den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt und damit den Weg für die Verbändeanhörung frei gemacht. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. „Das neue Gesetz hat zum Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorlage der Eckpunkte in Düsseldorf. „Es geht darum, die Jagd als Praxis mit viel Tradition und breiter gesellschaftlicher Verankerung zu bewahren. Dies wird auf Dauer aber nur gelingen, wenn sich die jagdlichen Regelungen und damit auch die jagdliche Praxis an die heutigen Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf Tier- und Naturschutz anpassen.“

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  • 23.12.2013

Die nordrhein-westfälische Landesregierung stärkt den Tierschutz: Als erstes Bundesland untersagt NRW das massenhafte Töten männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion. Die zuständigen Kreisordnungsbehörden haben am 19. und 20. Dezember 2013 auf Veranlassung des NRW-Verbraucherschutzministeriums einheitlich die Ordnungsverfügungen mit dem entsprechenden Verbot den betroffenen Brütereien zugestellt. Den Betrieben wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 eingeräumt. „Wir beschreiten mit diesem Vorgehen in Deutschland einen Pionierweg im Tierschutz. Diese grausame Praxis des Tötens von Küken aus reinen Renditegründen ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Künftig wird diese Praxis in NRW ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Weitere Fördermittel stehen noch zur Verfügung / Jetzt noch bis 31. August Anträge bei der Tierschutzbeauftragten einreichen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Tierheime bei der Energiekostenbewältigung mit einer Summe von 1,5 Millionen Euro. Bislang sind rund 355.000 Euro an Tierheime ausgezahlt worden, rund 1,14 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung und können jetzt noch von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen beantragt werden.

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  • 26.09.2013

Mit einem Erlass geht das NRW-Verbraucherschutzministeriums zukünftig gegen die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien vor. In der Legehennenzucht werden sogenannte männliche Eintagsküken am Tag ihres Schlüpfens innerhalb von 72 Stunden getötet. Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft Münster dieses Vorgehen in einem Ermittlungsverfahren geprüft und als tierschutzwidrig eingestuft. „Diese Praxis ist absolut grausam, hier werden Lebewesen zum Abfallprodukt der Landwirtschaft. Tiere dürfen nicht zum Objekt in einem überhitzten und industrialisierten System werden“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Das NRW-Verbraucherschutzministerium verfolgt seit Jahren das erklärte Ziel, Tierzucht und Tierschutz enger miteinander zu verknüpfen.

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  • 21.11.2012

Klare Erwartungen für eine faire Behandlung von Umweltaufgaben, Klima-, Landschafts- und Tierschutzanliegen hat NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel an den EU-Gipfel, der ab Donnerstag (22. November 2012) in Brüssel über die Europafinanzen bis 2020 berät. „Artenreichtum und Vielfalt unserer Kulturlandschaften gibt es nicht zum Nulltarif“, so Remmel. „Wenn unsere Landwirte und Landwirtinnen Gelder erhalten für Natur- oder Tierschutzmaßnahmen, ist das keine Betriebssubvention sondern ein Leistungsentgelt für öffentliche Güter, deren Wert immer mehr Menschen bewusst wird“.

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  • 12.06.2015
Landesregierung, Landwirtschaftsverbände, Vertreter aus Tierschutzorganisationen und Einzelhandel unterzeichnen gemeinsame Erklärung zum Thema Schnäbelkürzen

In NRW sollen künftig die Schnäbel von Legehennen und Puten nicht mehr routinemäßig gekürzt werden. Die Landesregierung, die Landwirt¬schaftsverbände sowie Tierschutzorganisationen und Einzelhandelsunternehmen unterzeichneten dazu jetzt eine gemeinsame Erklärung.

Ministerin Heinen-Esser zum Dienstantritt von Frau Dr. Gerlinde von Dehn als neue Landestierschutzbeauftragte: Sie bringt alle Voraussetzungen mit und wird unsere Bemühungen unterstützen, den Tierschutz weiter zu stärken

Nordrhein-Westfalen hat erstmals eine Tierschutzbeauftragte.

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  • 19.08.2020
Ministerin Heinen-Esser: Neue Position soll durch Verknüpfung privater und staatlicher Tierschutzinteressen den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen weiter stärken

Wie Ende 2019 angekündigt, hat das Umweltministerium die Stelle einer oder eines Tierschutzbeauftragten öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 26. August 2020.

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  • 22.01.2014

NRW stärkt den Tierschutz: Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat jetzt die ersten sieben Tierschutzvereine auf seiner Internetseite (www.umwelt.nrw.de) veröffentlicht, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen erhalten haben. „Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und gleichzeitig eine Rechtslücke geschlossen. Durch das neue Verbandsklagerecht erhalten viele Tiere stellvertretend eine Stimme, Tierschutzorganisationen werden so zu den Anwälten dieser Tiere. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz“, erklärte Minister Johannes Remmel.