Unmittelbar nachdem die neue Bundes-Testverordnung mit den Anspruchs- und Abrechnungsgrundlagen für die kostenlosen Bürgertestungen veröffentlicht wurde, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur in Nordrhein-Westfalen geschaffen.