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  • 01.07.2015
Arbeitsminister erklärt Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich

Arbeitsminister Guntram Schneider hat den neu ausgehandelten Tarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifvertrag ist damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche.

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  • 28.10.2019
Neue verbindliche Regelungen und Lohnplus für knapp 4.500 Auszubildende im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk erneut für allgemeinverbindlich erklärt. „Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument.

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  • 30.04.2019
Verbindliche Ausbildungsvergütung für knapp 7.500 Auszubildende im Gastgewerbe und neue verbindliche Löhne für circa 33.000 Beschäftigte in der Sicherheitsbranche

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Tarifverträge für Auszubildende für das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sicherheitsgewerbe erneut für allgemeinverbindlich erklärt.

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  • 06.11.2012

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. „Wir schützen damit die Interessen der rund 45.000 Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Bäckerhandwerk und schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der Branche“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.

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  • 06.11.2023
Verbindliche Ausbildungsvergütung für rund 3.000 Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend ab dem 1. August 2023

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Friseur und Kosmetik Verband NRW und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk NRW zum 1. August 2023 geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt.

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  • 16.09.2022
Verbindliche Ausbildungsvergütung für mehr als 6.700 Auszubildende im Gastgewerbe rückwirkend ab dem 1. August 2022

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein-Westfalen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr gemeinsam geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend zum 1. August 2022 für allgemeinverbindlich erklärt.

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  • 06.11.2012

Arbeitsminister Guntram Schneider hat gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes die repräsentativen Tarifverträge für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. „Das bedeutet, dass sich Verkehrsunternehmen zukünftig verpflichten müssen, mindestens die Entgelte eines der als repräsentativ erklärten Tarifwerke zu bezahlen, wenn sie sich um die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen bewerben“, sagte Schneider in Düsseldorf.

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  • 13.11.2017
Tarifregister NRW informiert über Regelungen in über 80 Branchen

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus 82 ausgewählten Branchentarifverträgen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.

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  • 07.06.2019
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister fordert im Bundesrat die Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen

Im Kampf gegen Billiglohnmodelle und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs bei Personalkosten hat der Bundesrat auf Antrag Nordrhein-Westfalens die Überprüfung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auf den Weg gebracht.

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  • 10.10.2016
Neue tarifliche Regeln für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat die zuletzt ausgehandelten Tarifverträge für die Auszubildenden und Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes in Nordrhein- Westfalen für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die Vereinbarungen von allen Arbeitgebern der Branche einzuhalten.

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  • 18.10.2013

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder 13. Monatseinkommen vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Nachdem es in früheren Jahren zu erheblichen Kürzungen gekommen war, stellte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider nun fest, „dass sich das Weihnachtsgeld wie auch tarifliche Sonderzahlungen wieder stabilisiert haben.“ Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Im Floristikgewerbe beispielsweise werden 15 Prozent des Monatseinkommens gezahlt. Der Tarifvertrag für das Baugewerbe sieht ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens. In Apotheken, im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei den Brauereien wird ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.