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Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich für 2017 auf ein Plus von 2,0 Prozent ab April dieses Jahres und von 2,35 Prozent ab Anfang 2018

Die Landesregierung hat sich - vertreten durch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die Stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann und Finanzminister Norbert Walter-Borjans - mit den Vertretern der Gewerkschaften auf eine weitgehend gleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten auf die Beamten geeinigt: Von April dieses Jahres an steigen ihre Bezüge um 2,0 Prozent und damit wie 2015 vereinbart drei Monate später als die der Angestellten des Landes.

Erfolgreiches Gespräch zwischen Vertretern der Landesregierung und der Gewerkschaften zur Besoldungsanpassung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gegenüber den Spitzengewerkschaften angekündigt, den Tarifabschluss für die Angestellten der Länder eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Land zu übertragen.

  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 28.04.2023
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister ruft zur Teilnahme an Maikundgebungen auf

In ganz Nordrhein-Westfalen finden zum internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai zahlreiche Kundgebungen, Aktionen und Demonstrationen statt. Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ruft alle Bürgerinnen und Bürger im Land dazu auf, hieran zahlreich teilzunehmen.

Landesregierung leitet Verbändeanhörung für Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation ein / Minister Lutz Lienenkämper: Landesregierung hält Wort und schafft schnelle Planungssicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbändeanhörung hierfür den ersten Schritt eingeleitet.

  • Pressemitteilung
  • 17.09.2013

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider fordert anlässlich der Stahlkonferenz der IG Metall in Dortmund Änderungen im Rentensystem. „Nach 45 Versicherungsjahren müssen Beschäftigte ohne Abschläge in Rente gehen können, wenn sie das 63. Lebensjahr erreicht haben“, sagte Schneider. Grundvoraussetzung für eine Rente, die zum Leben reicht, sei nicht zuletzt eine angemessene Bezahlung, betonte Schneider: „Dass sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften für die Leiharbeitsbranche gestern Nacht auf einen Tarifabschluss verständigt haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Am Ende müssen wir aber einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn für alle einführen.“

  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 12.12.2023
Ministerpräsident Hendrik Wüst: Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist das Rückgrat für Staat und Gesellschaft

Das am Samstag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ausverhandelte Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen.

  • Pressemitteilung
  • 18.03.2013

Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies ist das Gebot einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik gegenüber unseren Kindern und Enkeln. Neben Investitionen in die Zukunft des Landes - insbesondere in Bildung, Vorbeugung, Familien und Kommunen - und der Erhöhung von Einnahmen, gehören für die Landesregierung gezielte Sparanstrengungen zu einer Haushaltspolitik der Verantwortung. Dem haben wir uns gestellt und seit Regierungsübernahme die Ausgaben gesenkt, strukturelle Einsparungen etwa bei den Förderprogrammen erwirtschaftet und die Einnahmeverbesserungen realisiert, die auf Landesebene möglich waren. Insgesamt sind wir in NRW auf richtigem Kurs: Wir können mit unserem Weg der Konsolidierung eine fallende Linie der Neuverschuldung aufweisen.

Da der Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben des Landeshaushalts 43,5 Prozent („direkte“ Personalausgabenquote: 38,4 Prozent; zzgl. Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) ausmacht, kann auch dieser Bereich bei einer umfassenden Überprüfung nicht ausgeklammert werden.

Unser Ziel ist nicht das Sparen um jeden Preis, sondern zum einen ein hohes Leistungsspektrum der Landesverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zum anderen mit Augenmaß zu konsolidieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern und schrittweise neue Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Bei den Entscheidungen hatte das Kabinett für 2013/2014 eine Abwägungsentscheidung zu treffen:

Ein deutlicher Personalabbau würde die Arbeitsbelastung der verbliebenen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst massiv verstärken. Stellenabbau wollen wir aber nicht. Für Bildung, Inklusion und Umsetzung des Schulkompromisses sind Stellen aus Demografiegewinnen notwendig. Bildung ist die wichtigste Zukunftsinvestition. Deshalb kürzen wir hier nicht. Bei Polizei, im Strafvollzug, bei den Hochschulen und in vielen Landesbehörden wird schon jetzt viel Mehrarbeit geleistet. Weil weniger Polizeibeamte weniger Innere Sicherheit bedeuten und wir für einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst eintreten, wollen wir auch im Ergebnis keine Stellen nach dem Rasenmäher-Prinzip kürzen. Das schließt Aufgabenkritik und Effizienzverbesserungen bei einzelnen Behörden nicht aus.
Ein genereller Beförderungsstopp über mehrere Jahre würde für die vielen hochmotivierten Beschäftigten leistungshemmend wirken.
Kürzungen beim Weihnachtsgeld oder den Pensionen würde die Haushaltseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt schmälern und damit Lebensplanungen erschweren.
Eine Ausweitung der Arbeitszeit würde zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung der Beschäftigten führen.
Eine verzögerte und/oder pauschale prozentuale Kürzung des Tarifabschlusses der Angestellten im Öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 hält die SPD-Grüne-Landesregierung für zu pauschal. Denn die unteren Besoldungsgruppen im Öffentlichen Dienst können steigende Lebenshaltungskosten nicht so gut ausgleichen wie die Bezieher höherer Besoldungen.

Nordrhein-Westfalen hat sich daher in dieser Abwägung für eine sozial gestaffelte Umsetzung des Tarifabschlusses entschieden – im Bewusstsein, dass die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung auf Grund der Schuldenbremse unabweisbar ist.

Im Ergebnis erhalten die Beamtinnen und Beamten und die Pensionäre im einfachen Dienst, im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst bis einschließlich der Besoldungsgruppe A10 zeit- und wirkungsgleich den Tarifabschluss der Angestellten im Öffentlichen Dienst, also eine Tarifsteigerung von 2,65 Prozent für 2013 und 2,95 Prozent für 2014. Damit können die Bezieher niedriger Einkommen im Öffentlichen Dienst weiterhin Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung halten.

Für die Besoldungsstufen A11 und A12 des gehobenen Dienstes wird es eine Anhebung der Bezüge jeweils um 1 Prozent zum 1.1.2013 und 2014 geben. Damit wird für diese Einkommensgruppen ein Teilausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten möglich, aber wir müssen auch ihnen einen Beitrag zur strukturellen Entlastung des Landeshaushaltes abverlangen. Die Besoldungsgruppen ab A13 nehmen für 2013 und 2014 nicht an der Tarifanpassung teil. Diese Staffelung gilt auch für die Pensionäre. Auch in den Besoldungsgruppen, die keine oder nur eine geringe Anpassung erhalten, bleibt eine amtsangemessene Lebensführung im Vergleich der Nettoeinkommen zu entsprechenden Tarifbeschäftigten, aber auch im Vergleich zu anderen Ländern gewährleistet. Die vorgeschlagene Abstufung folgt dem Leitgedanken, dass stärkere Schultern mehr tragen können als schwache.

Auch für Minister und Staatssekretäre wird es keine Anhebung der Bezüge geben.

Die Landesregierung hat sich für 2013/2014 in diesem nicht leichten und schmerzlichen Abwägungsprozess

gegen Stellenabbau und für Beschäftigungssicherung
gegen Kürzungen von Pensionen oder Weihnachtsgeld
gegen einen Beförderungsstopp
gegen längere Arbeitszeiten
gegen eine Heraufsetzung des Pensionsalters
gegen eine undifferenzierte Personalkürzung nach der Rasenmäher-Methode entschieden.

Fazit: Wir sparen auch bei Personalmaßnahmen das Land nicht kaputt, sondern handeln verantwortungsvoll im Interesse des ganzen Landes.

Wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten eine wertvolle Aufgabe erfüllen, eine leistungsfähige öffentliche Landesverwaltung sicher zu stellen. Unser Ziel ist ausdrücklich, das konstant hohe Niveau des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen halten zu wollen. Deshalb bekennt sich die SPD/Grüne-Landesregierung auch in schwierigen finanziellen Zeiten und großem öffentlichem Druck zur Beschäftigungssicherung im Öffentlichen Dienst – im Gegensatz zu anderen Parteien im Landtag, die einen erheblichen Personalabbau bei den Beamtinnen und Beamten fordern.

Der Landesregierung ist bewusst, dass den Landes-Beamtinnen und -Beamten in Nordrhein-Westfalen insgesamt ein großer Konsolidierungsbeitrag abverlangt wird. Doch er ist aus Sicht des Kabinetts für jeden einzelnen Beschäftigten schmerzlich, aber verkraftbar. Dies ist notwendig, um auch für die Zukunft den Beschäftigungstand der Landesverwaltung und das Leistungsniveau der öffentlichen Verwaltung halten zu können. Aber vor allem ist der Weg erforderlich, um eine Politik für gute Bildung, Familien, Vorbeugung, leistungsfähige Kommunen und eine sozial gerechte Politik in Nordrhein-Westfalen zu sichern.

Aber wir müssen die Zuwächse bei den Personalausgaben begrenzen. Dies geschieht so ausgewogen, dass das Besoldungsgefüge im Öffentlichen Dienst nicht grundlegend verändert oder gestört wird oder die Abstände zwischen den Besoldungsstufen nivelliert würden. Allerdings rücken die Besoldungsgruppen enger zusammen, statt sich wie sonst bei linearen prozentualen Erhöhungen in allen Besoldungsgruppen weiter zu spreizen. Deshalb sind wir überzeugt, mit dieser sozial abgestuften Übertragung des Tarifergebnisses einen für viele sicherlich harten, aber vertretbaren Beitrag zur grundgesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung der Schuldenbremse zu leisten.

Nordrhein-Westfalen geht keinen Sonderweg. In allen Bundesländern wurden und werden seit Jahren unterschiedliche Personalmaßnahmen vollzogen:

Baden-Württemberg hat den Abbau von über 11.000 Stellen angekündigt
Bayern hat beschlossen, bis 2019 insgesamt 9.000 Stellen abzubauen
Hessen kürzt 1.200 Stellen nur in der allgemeinen Verwaltung
Im Saarland soll in der Landesverwaltung jede 3. Stelle entfallen, in Sachen-Anhalt jede 5. Stelle
Rheinland-Pfalz hat entschieden, die Besoldungs- und Versorgungserhöhungen für fünf Jahre auf jeweils ein Prozent zu begrenzen
Hamburg hat das Weihnachtsgeld auf 1.000 Euro bzw. 500 Euro für Versorgungsempfänger (nur noch bis A12 bzw. C1) gekürzt.
Die Liste ließe sich für die anderen Länder weiterführen.

Die SPD-Grüne-Landesregierung hält einen massiven Personalabbau auch deshalb für nicht vertretbar, da Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit den anderen Ländern bereits eine schlanke Landesverwaltung hat. Mit nur 16,08 Stellen pro 1.000 Einwohner sind bei uns im Verhältnis weniger Menschen in der Landesverwaltung beschäftigt als im Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer.

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte. Details zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte in NRW
(PDF, 15 KB)

  • Pressemitteilung
  • 18.03.2013

Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse einzuhalten. Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies ist das Gebot einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Haushaltspolitik gegenüber unseren Kindern und Enkeln. Neben Investitionen in die Zukunft des Landes - insbesondere in Bildung, Vorbeugung, Familien und Kommunen - und der Erhöhung von Einnahmen, gehören für die Landesregierung gezielte Sparanstrengungen zu einer Haushaltspolitik der Verantwortung. Dem haben wir uns gestellt und seit Regierungsübernahme die Ausgaben gesenkt, strukturelle Einsparungen etwa bei den Förderprogrammen erwirtschaftet und die Einnahmeverbesserungen realisiert, die auf Landesebene möglich waren. Insgesamt sind wir in NRW auf richtigem Kurs: Wir können mit unserem Weg der Konsolidierung eine fallende Linie der Neuverschuldung aufweisen.

  • Pressemitteilung
  • 16.01.2015
Finanzminister Norbert Walter-Borjans: Vorsichtige Einnahmenplanung und sparsame Haushaltsführung zahlen sich aus

Nordrhein-Westfalen hat 2014 900 Millionen weniger an neuen Krediten aufnehmen müssen als nach der Besoldungsanpassung für die Landesbeamten und den Einbrüchen bei den Steuereinnahmen in der Jahresmitte 2014 zu erwarten war.

  • Pressemitteilung
  • 10.09.2013

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 zugestimmt. Die Änderungen berücksichtigen aktuelle Entwicklungen, die bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs noch nicht eingeplant werden konnten. Dadurch sinkt die veranschlagte Neuverschuldung des Landes in diesem Jahr leicht um 37,5 Millionen Euro auf 3,35 Milliarden Euro. Die Einnahmen steigen unter dem Strich um rund 558 Millionen Euro, die Ausgaben per Saldo um 521 Millionen Euro. „Mit dem Nachtragshaushalt passt die Landesregierung die Planung den aktuellen Erfordernissen an, ohne die Kreditaufnahme zu erhöhen und beweist damit Zuverlässigkeit bei der Haushaltskonsolidierung“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Wir kalkulieren unseren Etat vorsichtig und solide. Luftschlösser und Wunschdenken wird es mit uns nicht geben.“