Der Bundesrat hat, auf Initiative Nordrhein-Westfalens beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuchs II an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. Ziel der Gesetzesänderung ist die Sicherstellung eines Anspruchs auf Leistungen für verurteilte drogenabhängige Personen, die sich nach Zurückstellung der Strafvollstreckung freiwillig in eine stationäre Therapieeinrichtung begeben haben.