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In zwei aktualisierten Broschüren bietet die Finanzverwaltung nützliche Informationen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Bei einer Steuererklärung müssen viele Details beachtet werden. In zwei neu aufgelegten Broschüren bietet die Finanzverwaltung umfassende und nützliche Informationen für die Steuererklärung 2015 an.

  • Pressemitteilung
  • 04.03.2014

Ab sofort wird das Ausfüllen der Steuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung wird nun eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, denn man kann die der Steuerverwaltung übermittelten Daten von Arbeitgebern oder Versicherungen zur eigenen Person abrufen.

  • Pressemitteilung
  • 17.07.2013

Die nächste Steuerklärung können die Gewinner einer Verlosung des NRW-Finanzministeriums mit ihrem neuen Notebook elektronisch abgeben. Aus rund einer Million per Computer erstellten Steuererklärungen, die bis 31. Mai bei der NRW-Finanzverwaltung eingegangen sind, hat das Finanzministerium drei Gewinnerpaare ermittelt. Dies sind Monika und Reinhold Ihmor aus Willebadessen im Eggegebirge, Claudia und Markus Wolke aus Grevenbroich und Helga Hansen und Olaf Conrad aus Kall in der Eifel. 50 weitere Gewinner erhalten in den nächsten Tagen per Post einen Trinkbecher mit dem Aufdruck des elektronischen Steuersystems Elster.

Bürgerinnen und Bürger nutzen die digitalen Angebote der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen und geben ihre Einkommensteuererklärung digital ab

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen betreuen insgesamt rund sieben Millionen Einkommensteuerfälle. Im Jahr 2022 sind bei den Finanzämtern 75 Prozent – also rund 4,9 Millionen – Erklärungen elektronisch abgegeben worden.

Bei authentifizierter Online-Abgabe gilt statt Ende Mai der 31. Juli 2018 als Stichtag / Minister Lienenkämper: Bürgerinnen und Bürger sollen bequem und papierlos mit ihrem Finanzamt kommunizieren können

Mit der Übersendung der Einkommensteuererklärung 2017 können sich Bürgerinnen und Bürger wie bereits in den vergangenen Jahren zwei Monate länger Zeit lassen.

Übermittlung der Angaben von Versicherern und Arbeitgebern an die Finanzverwaltung bis Ende Februar

Das neue Kalenderjahr bietet für viele Bürgerinnen und Bürger einen Anlass, sich mit ihrer Steuererklärung für das Vorjahr zu befassen. Die Finanzämter starten hierbei Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.

Neues „Elster“-Portal zur elektronischen Steuererklärung ermöglicht künftig auch direkten Dialog – Schreiben sollen bis 2018 verständlicher werden – Mehrheit der Bürger zeigt sich in landesweiter Umfrage mit Finanzämtern zufrieden oder sehr zufrieden

Die Steuererklärung über das Internet wird deutlich einfacher: Seit dieser Woche steht Bürgerinnen und Bürger das neue bundesweite Internetportal von „Elster“ zur Verfügung. Das neue Angebot lässt sich nicht nur leichter bedienen, es ist auch über PC, Tablet und Smartphone nutzbar.

Versicherer und Arbeitgeber müssen Angaben an die Steuerverwaltung bis Ende Februar 2017 übermitteln

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • Pressemitteilung
  • 03.07.2015
App, Smartcard und Co. ermöglichen mehr Komfort für Steuerzahler und machen Steuerunehrlichen das Leben schwerer

Schon im kommenden Monat können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerbescheide im Urlaub oder von jedem anderen Ort über das Internet abrufen. „Von August an kann jeder mit der Finanzamt-App ElsterSmart mit der Finanzverwaltung in Kontakt treten oder seinen Steuerbescheid lesen“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

  • Pressemitteilung
  • 23.12.2014

Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2014. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Bei Registrierung im Internet verlängert sich die Abgabefrist vom 31. Mai bis zum 31. Juli 2016

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege authentifiziert übermitteln, können sich zwei Monate länger Zeit lassen. Auf Initiative von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans verschiebt sich die Abgabefrist von Ende Mai bis Ende Juli für all diejenigen, die sich bis Ende dieses Monats im Internet unter www.elster.de registrieren lassen.

Bürgerinnen und Bürger können ab sofort, online und anonym, der Finanzverwaltung Feedback geben / Minister Lienenkämper: Wir wollen wissen, wo wir noch besser werden können

„Haben Sie auf die Übermittlung von Belegen zu Ihrer Steuererklärung verzichtet?“ oder „Wie viel Zeit haben Sie für Ihre letzte Steuererklärung benötigt?“– diese und rund 40 weitere Fragen stellt die Finanzverwaltung ab heute den rund 6,6 Millionen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern im Land.

Steuerverwaltung nimmt bis Ende Februar Angaben von Versicherern und Arbeitgebern entgegen

Anfang März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln.

Minister Lienenkämper: „Wir wollen mit der Kampagne verdeutlichen, dass die Finanzverwaltung den Anforderungen an eine moderne, leistungsfähige Verwaltung gerecht wird.“

„So sind wir. Für Sie.“ Mit diesem neuen, erweiterten Slogan startet heute die vierte Runde der Ausbildungs- und Imagekampagne der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.