Arbeitsminister Rainer Schmeltzer hat in Düsseldorf nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der verfassungsrechtlich gewährleistete Sonn- und Feiertagsschutz insbesondere auch in der Vorweihnachtszeit gilt. „Das Weihnachtsgeschäft fällt nicht vom Himmel. Die Post- und Paketzustellbranche und auch die Online-Händler hatten genügend Zeit, sich auf mögliche Lieferengpässe vorzubereiten, beispielsweise indem sie genügend zusätzliches Personal einsetzen“, erklärte der Arbeitsminister.