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Guntram Schneider: Post zeigt sich einsichtig nach Einschreiten des Arbeitsschutzes

Das Arbeitszeitgesetz verbietet grundsätzlich die Sonntagsarbeit. Eine Ausnahme gilt unter bestimmten Voraussetzungen für die Beförderung von Sendungen, jedoch nicht für die Abarbeitung von Streikfolgen, die grundsätzlich auch an Werktagen erfolgen kann.

  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 12.05.2023
Illegale Sonntagsarbeit verzerrt den Wettbewerb

Am vergangenen Sonntag hat die erste landesweite Überwachungsaktion zu Sonntagsarbeit stattgefunden. Insgesamt haben 110 Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamte aller fünf Bezirksregierungen flächendeckend im Land kontrolliert, ob Sonntagsarbeit stattfindet und wenn ja, ob diese illegal ist oder ausnahmsweise gesetzlich, oder aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt ist.

  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 01.09.2023
Kontrollaktion des nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzes zur Einhaltung der Sonntagsruhe deckt erneut Verstöße auf

In der zweiten landesweiten Kontrollaktion in diesem Jahr zur Bekämpfung illegaler Sonntagsarbeit am Sonntag, 27. August 2023, haben die Bezirksregierungen wieder zahlreiche Verstöße gegen die verfassungsgemäß geschützte Sonn- und Feiertagsruhe festgestellt.