Gefährliche Chemikalien in Produkten wie Kleidung, Babyartikeln oder Schmuck können künftig von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat auf Drängen des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit konnten wir endlich eine Regelungslücke schließen“, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. „Gesundheitsschädliche Weichmacher in Babyschnullern, allergieauslösende Stoffe in Schmuckstücken, krebserregende Substanzen in Klebstoffen und hoch entzündliche Stoffe in Partyartikeln – das alles ist schon heute durch EU-Recht verboten“, sagte der Minister. Dennoch seien Verstöße bislang ohne direkte Folgen für die Hersteller, Importeure und Händler geblieben, weil die Bundesregierung versäumt hatte, dies in Sanktionen in nationalem Recht umzusetzen.