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  • Pressemitteilung
  • 27.04.2013

Die Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, die Abschaffung von Ausnahmen sowie einheitliche Regelungen für die Gastronomie sind Kernpunkte der vom Landtag am 29. November 2012 beschlossenen Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW). Sie traten zum 1. Mai 2013 in Kraft. „Damit erhält Nordrhein-Westfalen ein konsequentes und rechtssicheres Nichtraucherschutzgesetz, mit dem auch Wettbewerbsverzerrungen beendet werden“, erklärte dazu Gesundheitsministerin Barbara Steffens.

Bundesrat beschließt von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Gesetzesinitiative zum Nichtraucherschutz von Kindern und Schwangeren in Kraftfahrzeugen

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßte die heutige Entscheidung des Bundesrates mit den Worten: „Die Gesundheit der Kinder muss Vorfahrt vor den Interessen rauchender Erwachsener haben. In einem verrauchten Auto sind fünfmal so viele Schadstoffe in der Luft wie in einer verrauchten Bar."

Mit den Hochsommertemperaturen steigt auch die Waldbrandgefahr. Der vom Deutschen Wetterdienst erstellte Waldbrandgefahrenindex (WBI) hat in Nordrhein-Westfalen erstmals in diesem Jahr flächendeckend die Warnstufe 4 von 5 erreicht.

Ministerin Ursula Heinen-Esser appelliert an Waldbesucher: Seien Sie umsichtig und aufmerksam, halten Sie sich dringend an die zur Vermeidung von Waldbränden geltenden Vorschriften. Wer dagegen verstößt, riskiert Leben und setzt die Natur aufs Spiel

Die Trockenheit und der Wind lassen derzeit die Waldbrandgefahr weiter ansteigen. Allein am Montag (20. April 2020) mussten die Feuerwehren, die nordrhein-westfälische Polizei und die Forstleute zu mehreren Bränden in Nordrhein-Westfalen und im Grenzgebiet zu den Niederlanden ausrücken.