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Isolierung aufgrund eines positiven Coronatestergebnisses wird automatisch nach fünf Tagen aufgehoben / Sonderregelungen für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen

Die Landesregierung wird die Test- und Quarantäneverordnung, in der die wesentlichen Regelungen hinsichtlich Isolierungs- und Testregelungen festgelegt sind, zum 30. November 2022 anpassen. Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung.