Für die Übertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft vom 12. Juni bis 11. Juli 2014 auf Großbildleinwänden stehen die Spielregeln nun fest. In einem Erlass der Landesregierung wird klar gestellt, dass Public-Viewing auch nach 22 Uhr an geeigneten Orten möglich ist. Für die Genehmigung und Prüfung der einzelnen Public-Viewing-Angebote sind die Behörden vor Ort zuständig. Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.