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  • Pressemitteilung
  • 26.02.2014

Unmittelbar nach Veröffentlichung der individualisierten Vergütungsdaten aller nordrhein-westfälischen Hochschulleitungen auf den NachdenkSeiten im Internet hatte das Wissenschaftsministerium eine interne dienstliche Prüfung eingeleitet und dienstliche Erklärungen von allen an der Erhebung der Vergütungsdaten beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingefordert. Über den aktuellen Stand der internen Prüfung informierte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze bei einer Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses im Landtag: „Wir haben bislang keine Anhaltspunkte, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministeriums die jetzt im Internet veröffentlichten Dokumente weitergegeben haben. Gleichwohl hat mein Haus Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen. Gestern haben wir dann bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet“, sagte Wissenschaftsministerin Schulze.