Der Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021 räumt Ländern die Möglichkeit ein, in ausgewählten Regionen unter strengen Auflagen zeitlich befristete Modellprojekte für einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu erproben, um die pandemiesichere Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen.