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Neue Vereinbarungen erleichtern Zugang zu Behindertenwerkstätten auch bei sehr hohen Unterstützungsbedarfen und fördern Qualitätssicherung in den Einrichtungen

Zwei zukunftsweisende Vereinbarungen verbessern in Nordrhein-Westfalen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben sowie die Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).