Neue Vereinbarungen erleichtern Zugang zu Behindertenwerkstätten auch bei sehr hohen Unterstützungsbedarfen und fördern Qualitätssicherung in den Einrichtungen
Zwei zukunftsweisende Vereinbarungen verbessern in Nordrhein-Westfalen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben sowie die Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).