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Gebauer: Regelungen ermöglichen behutsame Schulöffnung

Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche werden die Regelungen der schrittweisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreuung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat heute beschlossen, unter Leitung Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs ein Konzept zu Möglichkeiten einer stufenweisen Öffnung bei der Kindertagesbetreuung vorzubereiten

Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Nächste Öffnungsschritte erfolgen am 14. und 28. Mai 2020 / Minister Stamp: So schnell wie möglich und verantwortbar eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder ermöglichen

Nordrhein-Westfalen leitet die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung ein und hat dazu unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens ein Konzept vorgelegt. Demnach werden vom 14. Mai 2020 an schrittweise weitere Kinder die Kindertagesbetreuung besuchen können.

Gemeinsamer Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg über mögliche Optionen eines schrittweisen Wiedereinstiegs in den Normalbetrieb der Kindertagesbetreuung beraten und einen Beschluss dazu gefasst.

Beiträge für Kindertagesbetreuung und Offene Ganztagsschule für Mai werden ausgesetzt

Um diese Eltern in der aktuellen Situation zu unterstützen, verzichten das Land und die Kommunen wie bereits im April auch im Monat Mai erneut landesweit auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen.

Familienministerium begleitet in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf den eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas mit einer Modellstudie

Nordrhein-Westfalen wechselt bei der Kindertagesbetreuung von der bisherigen Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb und setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort.

Neue Regelungen für Veranstaltungen, Schulen sowie Krankenhäuser

Vor dem Hintergrund der gestrigen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus--Epidemie hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erarbeitet.

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes tritt in Kraft / Weitere Schülerinnen und Schüler kehren an die Schulen zurück / Stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung / Öffnungen unter anderem im Bereich Gastronomie, Handel und Dienstleistungen

Ab Montag (11. Mai 2020) gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des maßvoll abgestimmten Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen.