Nach der bisherigen Rechtslage ist es so, dass der Mieter bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen je nach Intensität der Bauarbeiten die Miete während der Bauarbeiten kürzen kann, da auch seine Wohnqualität dadurch eingeschränkt ist. Diese Mietminderung veranlasst den Vermieter, die Arbeiten schnell und effizient durchzuführen, um wieder die volle Miete zu erhalten.