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  • Wohnen
  • Pressemitteilung
  • 23.06.2015

Das Kabinett hat beschlossen, dass die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in 22 nordrhein-westfälischen Städten gelten soll. Nach der ab dem 1. Juli 2015 geltenden Verordnung darf in den betroffenen Städten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.

  • Pressemitteilung
  • 21.05.2014

Das Landeskabinett hat auf Vorschlag des Bauministeriums eine Mietpreisbremse für bestehende Mietverträge beschlossen. Nach dieser Verordnung wird die Kappungsgrenze bei der Anpassung von bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 Prozent begrenzt. Die Verordnung soll zum 1. Juni in Kraft treten. Wohnungsbauminister Michael Groschek: „In den Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten sind die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Mieten müssen aber bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir jetzt eine erste Mietpreisbremse eingeführt. Niemand soll wegen drastischer Mieterhöhungen aus seiner Wohnung und aus seinem Quartier verdrängt werden.“

  • Pressemitteilung
  • 06.02.2014

Mehr bezahlbaren Wohnraum in NRW wollen Wohnungsbauminister Groschek und die Partner des „Bündnisses für Wohnen NRW“ schaffen. Die Frage, welche Strategien zu diesem Ziel führen, stand im Mittelpunkt der Fachtagung „Bezahlbarer Wohnraum – Handlungsmöglichkeiten der Kommunen und Städte“, die in den Räumen der NRW-Bank in Düsseldorf stattfand.

  • Pressemitteilung
  • 21.01.2014

Die Konditionen für die Wohnungsbauförderung in NRW werden im Jahr 2014 noch einmal verbessert. Die Förderbeträge werden angehoben, Zinsen auf bis zu null Prozent gesenkt, Mieten minimal erhöht und Tilgungsnachlässe gewährt. Das Volumen von jährlich 800 Millionen Euro hatte die Landesregierung bereits im Dezember 2013 für vier Jahre festgeschrieben. Dabei sind in diesem Jahr für die Förderung des Mietwohnungsbaus 450 Millionen Euro, für Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum 80 Millionen, für Bestandsinvestitionen 150, für Maßnahmen zur Unterstützung der Quartiersentwicklung 70 und für die Förderung des Studentischen Wohnens 50 Millionen reserviert.