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Initiative der NRW-Landesregierung zur gesetzlichen Regelung der Haltung von Mastputen im Bundesrat beschlossen

Die Haltung von Puten unterliegt bisher einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Geflügelbranche. Dies zu ändern und gesetzliche Vorgaben einzuführen, ist Ziel einer Bundesratsinitiative der NRW-Landes¬regierung, die im Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen wurde.

  • Pressemitteilung
  • 25.11.2014

In der Intensivtierhaltung bleibt der Einsatz von Antibiotika weiter hoch: neun von zehn Mast- und Zuchtdurchgängen in der Putenhaltung werden in NRW mit Antibiotika behandelt. Das ist das Ergebnis eines neuen Fachberichtes der Landesregierung, den das NRW-Verbraucherschutzministerium vorgestellt hat. „Der massenhafte Einsatz von Antibiotika in der Intensivtierhaltung ist weiterhin Alltag, obwohl wir in den letzten Jahren eine große Debatte über den zu hohen Einsatz von Medikamenten hatten. Wenn neun von zehn Durchgängen mit Antibiotika behandelt werden, können wir auch in der Putenmast längst nicht mehr von Ausnahmen sprechen. Dieses Ausmaß ist nicht zu akzeptieren“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des Berichtes. „Das ist bereits der dritte Fachbericht, der einen alarmierenden Antibiotika-Einsatz in unseren Ställen dokumentiert. Hier muss sich dringend etwas ändern und die Branchenverbände wären gut beraten, schnell und umfassend schon jetzt zu handeln.“