JustizPressemitteilung26.04.2016 Sonderrechte von Majestäten haben ausgedient Die Landesregierung hat im Kabinett beschlossen, in die nächste Sitzung des Bundesrats Mitte Mai einen Gesetzesentwurf zur sofortigen Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches einzubringen.