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  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 18.03.2016

Anlässlich des diesjährigen Equal Pay Day am 19. März 2016 erklärt der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Rainer Schmeltzer: „Wir müssen mehr Tempo machen. Eine Gleichstellung von Frauen und Männern auch beim Einkommen ist nicht nur entscheidend für die Modernität und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft, sondern ist vor allem eine Frage der Gerechtigkeit! Die Lohnlücke ist kein Schicksal, sondern ein Missstand der behoben werden kann.“

  • Arbeit
  • Pressemitteilung
  • 07.06.2019
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister fordert im Bundesrat die Überprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen

Im Kampf gegen Billiglohnmodelle und zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs bei Personalkosten hat der Bundesrat auf Antrag Nordrhein-Westfalens die Überprüfung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auf den Weg gebracht.

  • Pressemitteilung
  • 26.07.2012

Zu den von IT.NRW als Statistisches Landesamt vorgestellten Zahlen, nach denen 2010 bei jedem zehnten Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen der Bruttostundenlohn unter 8,50 Euro lag, erklärte Arbeitsminister Guntram Schneider: „Dies zeigt, wie dringend notwendig ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist, der bei 8,50 Euro pro Stunden beginnen muss. Dazu gibt es keine Alternative. Doch mit einem gesetzlichen Mindestlohn allein ist es nicht getan. Die aktuellen Zahlen zeigen auch, wie wichtig der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ und unsere Initiativen gegen Lohndumping und prekäre Beschäftigung sind“, betonte Minister Schneider.

  • Pressemitteilung
  • 14.04.2015
Rund 750.000 Menschen profitieren in NRW vom gesetzlichen Mindestlohn

Nach Schätzungen des Arbeitsministeriums profitieren in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar rund 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom gesetzlichen Mindestlohn. „Sozialpolitisch ist das ein Meilenstein für unser Land. Denn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes haben rund 10 Prozent der Beschäftigten weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient, zum Teil erheblich weniger“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf.

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  • 28.02.2013

In den letzten Jahren haben sich prekäre Beschäftigungsverhältnisse deutlich ausgeweitet. Immer mehr Menschen müssen für wenig Geld arbeiten. Die Lohnentwicklung bleibt dabei seit Jahren hinter den wirtschaftlichen Möglichkeiten zurück. Das muss sich ändern, meint NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider: “Es reicht nicht zu sagen: Sozial ist, was Arbeit schafft. Richtig ist: Sozial ist, was gute Arbeit schafft. Arbeit, von der die Menschen leben können.“

  • Pressemitteilung
  • 04.07.2013

Bereits 200.000 Arbeitgeber setzen in NRW die elektronische Lohnsteuerkarte für dreieinhalb Millionen Beschäftigte ein. Die Unternehmen haben noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, in das elektronische Verfahren einzusteigen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans empfiehlt aber schon jetzt den Umstieg: „Das Verfahren ist zum 1. Januar 2013 sehr erfolgreich gestartet. 35 Prozent der Arbeitgeber sind schon dabei. Ich empfehle jedem Arbeitgeber, der bislang noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt, die Vorteile zu nutzen und unnötige Hektik am Jahresende zu vermeiden.“ Die neuen „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) bieten für alle Beteiligten Vorteile. Für den Arbeitgeber entfällt der regelmäßige Abgleich der Daten aus der Entgeltabrechnung mit denen der alten Papier-Lohnsteuerkarte, die dem Arbeitgeber künftig elektronisch vorliegen. Damit fällt auch das Versenden der alten Papier-Lohnsteuerkarte weg.

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  • 04.05.2018
Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk wird allgemeinverbindlich

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Vergütungstarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. März 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.

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  • 10.04.2013

NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider hat die ver.di-Tarifverträge über die Vergütungen im Friseurhandwerk und für die Auszubildenden im Friseurhandwerk rückwirkend zum 1. August 2012 für allgemeinverbindlich erklärt. Dazu erklärte Schneider: „Das Friseurhandwerk hat Anerkennung verdient. Die Anerkennung einer Leistung beginnt bei fairen Löhnen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der beiden Tarifverträge schaffen wir mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung für rund 45.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Friseurhandwerk inklusive der geringfügig Beschäftigten.“