Das Kabinett hat die Neuregelung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) für den öffentlichen Dienst beschlossen. Ziele sind eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten, mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.