Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen sind sich einig: Der Quereinstieg von Krankenhausärzten aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung in eine Hausarzttätigkeit soll künftig attraktiver werden.