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Noch vor der Sommerpause sollen eine Novelle des Landesjagdrechts und eine neue Kormoranverordnung im nordrhein-westfälischen Landtag beraten werden. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Eckpunkte für die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden.
Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre verwenden. Das Innenministerium hat das in einem Erlass an die Waffenbehörden geregelt.
Nach dem Inkrafttreten des ökologischen Jagdgesetzes (ÖJG) für Nordrhein-Westfalen gibt nun eine umfassende Broschüre „Das ökologische Jagdgesetz NRW“ allen Interessierten Erläuterungen zum neuen Jagdrecht an die Hand.