Suche

In Zeitraum suchen
 
Anzahl der Ergebnisse
  • Artikel

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich unmittelbar an die nordrhein-westfälische Landesregierung zu wenden. Egal ob sie sich für bestimmte Themen interessieren oder Informationsmaterial suchen - im ServiceCenter der Landesregierung sind sie richtig. Dort können Bürgerinnen und Bürger direkt mit ihren Fragen in Kontakt treten - telefonisch, per Mail oder klassisch per Brief.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass durch das ServiceCenter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen keine Rechtsberatung erfolgt. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind ausschließlich den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

Für den Nachweis einer Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht eine Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus

Die niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe im Zuge der sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag spielt in der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine immer größere Rolle. Durch die Achte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) hat das Landeskabinett nun den weitgehenden unbürokratischen Zugang zu dieser wichtigen Form der Unterstützung dauerhaft sichergestellt.

  • Artikel

In unserem Broschürenservice finden Sie ein ständig wachsendes Angebot an aktuellen Broschüren aus dem Gesamtprogramm der Landesregierung. Die meisten Broschüren erhalten Sie kostenlos. Sollte eine Publikation kostenpflichtig sein, so ist der Preis im Beschreibungstext vermerkt.

  • Umwelt
  • Pressemitteilung
  • 08.06.2019
Heinen-Esser fordert ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln für den Privatgebrauch: Ohne ordnungsgemäße Beratung und sachgerechte Anwendung gefährden sie unsere Umwelt

Zum Tag des Gartens am 10. Juni ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser dazu auf, grüne und blühende Gärten anzulegen und auf Herbizide und Biozide im Privatgebrauch zu verzichten.

  • Pressemitteilung
  • 19.10.2012

Quecksilber ist ein toxisches Metall, das bei Freisetzung giftige Dämpfe abgibt, die gesundheitliche Schäden hervorrufen können. In Energie­sparlampen darf durch eine unbefristete Ausnahmeregelung der EU Quecksilber noch verwendet werden. Durch den Gehalt an Quecksilber dürfen Energiesparlampen aber nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sie gelten als Sonderabfall. Bürgerinnen und Bürger können gebrauchte Energiesparlampen an den kommunalen Sammel­stellen und teilweise auch beim Handel abgeben. Die Rücklaufmengen sind allerdings viel zu niedrig, schätzungsweise rund zwei Drittel der quecksilberhaltigen Energiesparlampen landen fälschlicherweise im Hausmüll.

  • Pressemitteilung
  • 30.11.2012

In Nordrhein-Westfalen haben sich nach den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in diesem Jahr rund 750 Personen (88 Prozent Männer, 12 Prozent Frauen) neu mit dem Aids-Virus infiziert. Damit hat sich die Zahl der HIV-Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen - vergleichbar mit dem Bundestrend - gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht (2011: rund 730 neu infizierte Personen).

Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe unbürokratisch verfügbar

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat die Siebte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Die bereits im März 2020 eingeführten Ausnahmenregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gelten damit weiter bis zum 31. Dezember 2023.

Schulministerin reist zum bildungspolitischen Dialog nach Österreich

Die Ministerin trifft sich mit der österreichischen Bundesbildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek und nimmt in Wien an zahlreichen Fachgesprächen teil, zum Beispiel zur schulischen Integration von Flüchtlingen, zum lebenslangen Lernen, zum Lernen im digitalen Zeitalter und zum islamischen Religionsunterricht.

  • Kinder
  • Pressemitteilung
  • 19.04.2022
Minister Stamp: Haben bereits wichtige Impulse und Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht / Kampf gegen sexualisierte Gewalt ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Es ist ein zentrales Ziel der Landesregierung, Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen möglichst umfassend vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung zur schützen. Seit den grausamen Vorkommnissen in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster gilt dies umso mehr für den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Landesregierung hat aus diesem Grund Ende 2020 ein umfassendes Handlungs- und Maßnahmenkonzept verabschiedet mit dem Ziel, Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu stärken, Intervention weiterzuentwickeln und Hilfen für Betroffene und deren Angehörige zu verbessern.