Suche

In Zeitraum suchen
 
Anzahl der Ergebnisse
Minister Laumann: Unkompliziertes und bürgernahes Vorgehen ist notwendig, um noch nicht geimpfte Menschen zu erreichen

Nordrhein-Westfalen schafft weitere niedrigschwellige Impfangebote, um das Impfgeschehen voranzutreiben. Zukünftig bieten die Impfzentren bei Bedarf in den Jobcentern oder auf deren Gelände Impftermine für Kundinnen und Kunden sowie die Beschäftigten an. Die Impfzentren richten dafür in Kooperation mit den Jobcentern mobile Impfmöglichkeiten ein.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoCI) der Kreise und kreis-freien Städte gebeten, kurzfristig niedrigschwellige Impfangebote für aus der Ukraine geflüchtete Personen zu schaffen. Impfungen können zum einen im Rahmen der kommunalen Impfangebote beispielsweise durch die Bereitstellung von Impfbussen an zentralen Punkten durch-geführt werden.

Nordrhein-Westfalen hat mit 6,7 Millionen Impfungen seinen Anteil an der bundesweiten Zielmarke von 30 Millionen Impfungen bereits deutlich vor der auf Bundesebene vereinbarten Frist bis Jahresende übertroffen

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ruft mit zusätzlichen Impfangeboten bei den Kreisen und kreisfreien Städten am 30. Dezember 2021 zum Jahresendspurt bei den Coronaschutzimpfungen auf. Die Kommunen werden dazu die Impfangebote erneut ausweiten und darüber entsprechend über ihre Kommunikationskanäle informieren.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Modalitäten im Rahmen der Impfkampagne festgelegt. Diese betreffen bestimmte Personengruppen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind sowie die Erweiterung des Impfangebots für Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weist 15 Kreisen und kreisfreien Städten Sonderkontingente zu

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales Nordrhein-Westfalen weist 15 Kreisen und kreisfreien Städten Sonderkontingente mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zu. Die ausgewählten Kreise und kreisfreien Städte sind aufgefordert worden, dem Ministerium bis Montag, 17 Mai, ein Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen vorzulegen.

Die 53 koordinierenden Impfeinheiten im Land, die bislang das kommunale Impfgeschehen organisiert haben, haben die Möglichkeit, ab dem 12. April auch medizinische Erstuntersuchungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anzubieten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen übernehmen die Kosten.

Kinderimpfung bei Kinderärzten und kommunalen Angeboten möglich

Die Impfung von Kindern zwischen fünf und elf Jahren startet in Nordrhein-Westfalen im Verlauf der kommenden Woche. Damit die Impfungen möglichst kindgerecht verlaufen und um dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern zu entsprechen, wird der Schwerpunkt der Kinderimpfungen in den Praxen der Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner liegen und um das Angebot der Hausärztinnen und Hausärzte ergänzt.

Fortführung der ergänzenden Impfstruktur bis zum 31. März 2023

Die Landesregierung hat heute die weiteren Rahmenbedingungen für die Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen festgelegt: Demnach sollen die Kreise und kreisfreien Städte entsprechend des lokalen Bedarfs bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin stationäre oder mobile Impfangebote vorhalten.

Klare Strukturen für Impfungen der 12- bis 17-Jährigen sowie für Auffrischungsimpfungen / Koordinierende Covid-Impfeinheiten (KoCI) übernehmen ab Oktober Impfkoordination

Die Landesregierung weitet die Impfangebote gegen COVID-19 in Nordrhein-Westfalen weiter aus: Nachdem sich die Ständige Impfkommission (STIKO) in einem am Montag (17. August 2021) veröffentlichten Empfehlungsentwurf nunmehr für eine allgemeine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen ausspricht, wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung umgehend per Erlass dafür sorgen, dass alle Impfzentren entsprechende Impfangebote schaffen.