Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in Nutztierbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten Wildvögeln in Nord- und Süddeutschland sowie Sachsen hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium per Erlass ab morgen die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet, die sich in Risikogebieten befinden.