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Umweltministerium rät nach Funden in Schleswig-Holstein zu erhöhter Wachsamkeit

In Schleswig-Holstein ist bei mehreren verendeten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Es wird dort aktuell die Errichtung von Sperrbezirken mit Beschränkungen für Geflügelhalter eingeleitet, Tiere in Freilandhaltung müssen landesweit aufgestallt werden.

Bundes-Institut bestätigt einen H5N8-Fall in NRW – Sperrbezirke um Fundorte angeordnet

Nach dem bereits in mehreren anderen Bundesländern der Vogelpest-Virus H5N8 festgestellt wurde, gibt es nun auch eine erste Feststellung in NRW. Dies wurde vom zuständigen Friedrich-Löffler-Institut (FLI) des Bundes bestätigt.

  • Umwelt
  • Pressemitteilung
  • 14.11.2016

Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in Nutztierbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten Wildvögeln in Nord- und Süddeutschland sowie Sachsen hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium per Erlass ab morgen die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet, die sich in Risikogebieten befinden.

Weitere Verdachtsmeldung im Kreis Minden-Lübbecke / Staatssekretär Bottermann: Neben dem Aufstallungsgebot sind alle Geflügelhalter zur höchsten Achtsamkeit aufgerufen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde hat die Ausbrüche der Geflügelpest in einem Entenmastbestand im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn bestätigt. Wie auch in anderen Bundesländern wurde ebenfalls das für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt.

Umweltministerium mahnt zur konsequenten Vorsorge. Eier kön-nen trotz Stallhaltung vorerst weiter als „Freiland“ und „Öko“ vermarktet werden.

Über einen Geflügelhandel in Ostwestfalen wurden in Nordrhein-Westfalen zwei weitere Geflügelpest-Ausbrüche im Kreis Warendorf und im Märkischen Kreis vom Friedrich-Löffler-Institut offiziell bestätigt.

Entwarnung kann noch nicht gegeben werden

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden aufgehoben, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden. Die Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen haben sich bisher ausschließlich auf die Regionen mit bekannten Vogelrastgebieten oder mit einer höheren Geflügeldichte beschränkt.