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Am 1. Januar 2021 tritt das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz in Kraft. Der neuen Regelung unterfallen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer erheblichen Gefahr für den Menschen werden können.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern in zweiter Lesung das Gifttiergesetz beschlossen. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger untersagt das neue Gesetz die Neuanschaffung besonders giftiger Tiere und reguliert bestehende Privathaltungen in Nordrhein-Westfalen.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger will die Landesregierung die Haltung von besonders giftigen Tieren verbieten und nur noch in Ausnahmen erlauben.