Am 1. Januar 2021 tritt das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz in Kraft. Der neuen Regelung unterfallen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer erheblichen Gefahr für den Menschen werden können.