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  • Pressemitteilung
  • 04.07.2013

Das Landeskabinett hat die von Schulministerin Sylvia Löhrmann geplante Überarbeitung der Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen beschlossen. Vorgesehen ist eine Verordnung, die als untergesetzliche Regelung zeitnah mit der Verabschiedung des Gesetzes zur schulischen Inklusion erlassen werden soll. Die derzeit geltende Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen aus dem Jahr 1978 wird der heutigen Rechtslage und der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung nicht mehr gerecht. Mit der neuen Verordnung reagiert das Schulministerium auch auf den Bericht des Landesrechnungshofes zu Förderschulen, der im Ausschuss für Schule und Weiterbildung ausführlich erörtert wurde. „Ministerin Löhrmann: „Mir war es sehr wichtig, im Prozess der Neufassung der Verordnung Gespräche mit den Beteiligten zu führen. Die neuen Bestimmungen sind eine transparente und zeitgemäße Antwort auf die Entwicklung der vergangenen Jahre, die die Qualität der pädagogischen Arbeit gewährleistet. Bereits jetzt lernt jedes 4. Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht.“