Sechs Wochen Sommerferien stehen vor der Tür. Doch manche Schülerinnen und Schüler wollen sich in dieser Zeit nicht nur erholen, sondern mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. „Etwa 440.000 Schülerinnen und Schüler über 15 Jahren in NRW dürfen vom Gesetz her in den Ferien arbeiten, allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen“, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider. „Die Ferien dienen in erster Linie der Erholung, ein Ferienjob darf also die Erholung und damit die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigen“, so der Minister weiter. Deshalb habe das Jugendarbeitsschutzgesetz klare Regeln für Jugendliche ab 15 Jahren vorgesehen. Minister Schneider: „Diese Bestimmungen für Ferienjobs müssen im Interesse der jungen Leute unbedingt eingehalten werden.“