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  • Pressemitteilung
  • 05.04.2022
Ministerpräsident Wüst: Gemeinsames Fastenbrechen unmissverständliches Zeichen für das friedliche Zusammenleben zwischen Menschen unterschiedlichen Glaubens

Anlässlich des Ramadan, dem Fastenmonat der Muslime, hat Ministerpräsident Hendrik Wüst am Dienstag zu einem gemeinsamen Iftar-Essen in die Rheinterrasse nach Düsseldorf eingeladen. An dem traditionellen Fastenbrechen nach Sonnenuntergang nahmen neben Vertreterinnen und Vertreter der islamischen Verbände auch Muslime teil, die sich in Nordrhein-Westfalen besonders in der Gesellschaft engagieren.

  • Pressemitteilung
  • 17.08.2012

Integrationsminister Guntram Schneider gratuliert den Musliminnen und Muslimen in Nordrhein-Westfalen zum diesjährigen Ramadanfest. „An diesen Tagen kann man seine muslimischen Nachbarn und Freunde besuchen und ihnen ein gesegnetes und frohes Fest wünschen. Man wird immer herzlich willkommen sein“, sagte der Minister.

  • Pressemitteilung
  • 27.06.2014

Integrationsminister Guntram Schneider hat den verbindenden Charakter des islamischen Fastenmonats Ramadan betont: „Der Ramadan gehört zu Nordrhein-Westfalen, so wie der Islam mittlerweile zu Deutschland gehört. Es ist eine große Bereicherung, dass die großen Feste und Bräuche aller Religionsgemeinschaften das gesellschaftliche Leben in NRW prägen“, sagte der Minister anlässlich des am Samstag beginnenden Ramadan. Der Ramadan trage immer mehr zur Begegnung zwischen den Religionen und zum Abbau von Vorurteilen bei, so der Minister weiter. „Denn das gesellige Fastenbrechen nach Sonnenuntergang wird zunehmend zu einer Begegnung der Kulturen in unserem Land. Musliminnen und Muslime laden immer öfter auch ihre nichtmuslimischen Bekannten und Menschen aus der Nachbarschaft zum abendlichen Iftar-Essen ein.“

Kirchen und Religionsgemeinschaften nehmen Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz vor

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt verboten, sondern es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen.